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Lena Goldfields v. Soviet Government, Award of 2nd Sept 1930, German original text previously unpublished; English translation: 36 Cornell Law Quarterly (1950/1951), at 42 et seq.

Title
Lena Goldfields v. Soviet Government, Award of 2nd Sept 1930, German original text previously unpublished; English translation: 36 Cornell Law Quarterly (1950/1951), at 42 et seq.
Additional Information
The copy of the German original of the Lena Award was kindly provided by Johnny Veeder, QC, Essex Court Chambers, London

See for a detailed account on the history of the Lena Goldfields Arbitration Veeder, The Lena Goldfields Arbitration: The Historical Roots of Three Ideas, International & Comparative Law Quarterly 1998, at 747 et seq. See also Lebedev/Doronina, Arbitrating Russian Concession Contracts: The Lena Goldfields Case, in: Franke/Magnusson/Dahlquist (eds.), Arbitrating for Peace, How Arbitration Made a Difference 2016, p. 7 et seq.

See also the video of Johnny Veeder's inaugural Goldman Lecture of July 12, 2011 on the Lena Goldfields Arbitration
Table of Contents
Content

Schiedsgerichtssache zwischen Lena Goldfields Co. Ltd. und der Regierung der U.S.S.R.

gemäss Artikel 90 des von den Parteien abgeschlossenen Concessionsvertrages, datiert vom 14.November 1925

Urteil des Schiedsgerichts.

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Lena Goldfields, Ltd., Arbitration
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1. Dies ist der Spruch eines Schiedsgerichts zwischen der Lena Goldfields Ltd., einer 1908 in Großbritannien eingetragenen Gesellschaft als Klägerin und Widerbeklagte und der Regierung der U.S.S.R. als Beklagte und Widerklägerin. Der besseren Verständlichkeit halber wird die Klägerin und Widerbeklagte im Folgenden als Lena und die Beklagte und Widerklägerin als Regierung bezeichnet.

2. Die Schiedsgerichtsverhandlung beruht auf einem Konzessionsvertrage. Der Vertrag ist für beide Parteien am 14.November 1925 ordnungsgemäß unterzeichnet, jedoch ist durch Artikel 94 dieses Vertrages vereinbart, den 18.August 1925 als den Tag anzusehen, an dem der Vertrag in Kraft trat. An letzterem Tage war Lena davon unterrichtet worden, dass die Regierung den von den Parteien zuvor 30. April 1925 gezeichneten Vorvertrag ratifiziert habe. Für die Regierung zeichneten F. Djerjinski, Vorsitzender des Obersten Volkswirtschaftsrates der U.S.S.R. mit spezieller Vollmacht des Rates der Volkskommission der U.S.S.R., und M. Litwinoff, der stellvertretende Volkskommissar für fremde Angelegenheiten mit ähnlicher Vollmacht.

3. Eine Abschrift dieses Vertrages und seiner 13 Anhänge ist als Beilage 1 diesem Spruche beigefügt. (Siehe Art. 90 Abschnitt 1, der auf die Anfänge als Teile des Vertrages Bezug nimmt.

4. Lena hatte bereits Beziehungen zu Russland vor der November-Revolution 1917, durch welche die jetzige Regierung zur Macht kam und zwar der Art, dass durch bestimmte britische und russische Gesellschaften, die sie damals oder später kontrollierte, Lagerstätten in genau den Gebieten ausgebeutet wurden, die 1925 Gegenstand des gegenwärtigen Konzessionsvertrages wurden.

5. Art. 90 des Konzessionsvertrages, der die Schiedsgerichtsklausel enthält:, lautet folgendermaßen:

1) Sämtliche Streitigkeiten und Missverständnisse, die anlässlich der Auslegung oder Erfüllung des gegenwärtigen Vertrages und sämtlicher Beilagen entstehen, werden, auf Antrag einer jeden der Parteien, durch Schiedsgericht ge[klärt und entschieden werden.]

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2) Das Schiedsgericht soll aus 3 (drei) Mitgliedern bestehen, von denen das eine von der Regierung, das andere von Lena und das dritte - der Obmann des Schiedsgerichts - durch die Parteien nach gegenseitigem Übereinkommen erwählt werden.

3) Sollte ein solches Uebereinkommen binnen 30 (dreißig) Tagen, gerechnet vom Tage, wo die beklagte Partei eine schriftliche Ladung vor das Schiedsgericht, mit einer Darlegung der streitigen Fragen und mit Angabe des durch die klagende Partei ernannten Mitgliedes des Schiedsgerichts, eingesandt, nicht zustande kommen, so wird die Regierung binnen 2 (zwei) wöchentlicher Frist 6 (sechs) Kandidaten aus der Zahl der Professoren der Freiberger Bergakademie oder der Königlichen Technischen Hochschule in Stockholm nennen, aus deren Zahl die Lena binnen einer 2 (zwei) wöchentlichen Frist einen zu wählen hat, der der Obmann des Schiedsgerichts wird.

4) (Unerheblich).

5) (Unerheblich).

6) Sollte eine der Parteien, nachdem sie vom Obmann eine Vorladung mit Angabe des Tages und des Ortes der ersten Sitzung erhalten hat, ohne dass unüberwindliche Hindernisse vorliegen, ihren Schiedsrichter nicht senden, oder sollte letzterem die Teilnahme an dem Schiedsgericht verweigern, so wird auf Ersuchen der anderen Partei die streitige Frage durch den Obmann und das andere Mitglied des Schiedsgerichts entschieden, unter der Bedingung, dass diese Entscheidung einstimmig ist.

7) Das Schiedsgericht ernennt einen ständigen Sekretär, der die Protokolle sämtlicher Sitzungen des Schiedsgerichts führt. Die Honorare des Obmanns und des Sekretärs des Schiedsgerichts, sowie die Unkosten des letzteren werden zu gleichen Teilen von den Parteien getragen. Jede Partei bezahlt selbst das Honorar ihres Schiedsrichters, die Ausgaben des letzteren, sowie ihre eigenen, im Zusammenhange mit der Verhandlung vor dem Schiedsgericht gemachten Ausgaben.

8) Die der Entscheidung des Schiedsgerichts unterliegenden Fragen werden in schriftlicher Form dem Vorsitzenden des Gerichts unterbreitet, und die Partei, die den Streit dem Schiedsgericht übergibt, wird der anderen Partei eine Abschrift ihres Antrages an das Schiedsgericht einhändigen. Der Obmann bestimmt den Ort und die Zeit der ersten Sitzung des Schiedsgerichts.

9) Sowohl der Obmann, wie das Schiedsgericht werden bei der Bestimmung des Tages und des Ortes der Sitzung des Gerichts in Betracht ziehen:

I.) eine vernünftigerweise erforderliche Frist für jede der Parteien, damit sie sich für die Abreise vorbereiten und rechtzeitig an dem festgestellten Ort ankommen kann.

II.) die Erreichbarkeit des festgesetzten Ortes für diese oder jene Partei in der für die Ankunft bestimmten Frist

10) Zugleich hat die Partei, die durch ein unüberwindbares Hindernis verhindert worden ist, ihr Mitglied des Gerichtes oder ihren Vertreter rechtzeitig nach dem ihm angezeigten Orte zu entsenden, alle Maßnahmen zu treffen, um den Obmann oder das Schiedsgericht rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen.

11) [unleserlich]

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die Sitzung bei Nichterscheinen des von der einen oder der anderen Partei ernannten Mitgliedes zu eröffnen beschließen, über diese Frage einen besonderen Beschluss zu fassen.

12) Das Schiedsgericht soll das volle Recht haben, künftighin Ort und Zeit seiner Sitzungen, sowie die Methoden und die Ordnung des Gerichtsverfahrens zu bestimmen. Jede Partei ist verpflichtet, dem Schiedsgericht auf die Art und Weise und innerhalb der Frist, die das Schiedsgericht bestimmt, alle nötige Information über die streitige Angelegenheit vorzulegen, die sie, alle etwaigen Erwägungen von staatlicher Wichtigkeit in Betracht ziehend, vorzubringen vermag und vorzubringen in der Lage ist.

13) Die Entscheidungen des Gerichts werden in allen Fällen in schriftlicher Form abgefasst und eine Abschrift eines jeden Schiedsspruches wird unverzüglich an die Parteien gesandt. Jeder Schiedsspruch, beschlossen durch die Mehrheit seiner Mitglieder, ist endgültig und für die Parteien bindend, und wird unverzüglich vollstreckt.

14) Sollte das Schiedsgericht eine Entscheidung treffen, die eine der beiden Parteien verpflichtet, irgend etwas zu tun oder etwas zu unterlassen, so wird das Schiedsgericht gleichzeitig entscheiden und die betreffende Partei im Voraus davon unterrichten, welche Folgen für die Partei die Nichterfüllung seiner Entscheidung nach sich zieht, und zwar wird das Schiedsgericht für diesen Fall entweder eine bestimmte Geldstrafe zu Gunsten der anderen Partei festsetzen oder der anderen Partei das Recht, das Versäumte für Rechnung der schuldigen Partei auszuführen, einräumen, oder es beschließt, dass der Vertrag aufzulösen ist, letzteres im Falle eines Gesuches der klagenden Partei.

Das Gericht hat die Absätze bequemlichkeitshalber numeriert.

6. Im Absatz 1) des Art. 90 vereinbarten die Parteien, dass sie jede Art von Streit oder Missverständnis hinsichtlich Auslegung oder Erfüllung des Vertrages einem Schiedsgericht unterbreiten wollten. Jede Partei war ohne Zustimmung der anderen zur Anrufung eines Schiedsgerichts berechtigt.

Im Laufe der Schiedsgerichtsverhandlung ist zur Zufriedenheit des Gerichts bewiesen worden, dass Lena den Konzessionsvertrag überhaupt nicht ohne diese Schiedsgerichtsklausel und die vorhergehende Klausel (Art.87) abgeschlossen haben würde. In der vorhergehenden Klausel ist vereinbart, dass "die Parteien ihre aus dem vorliegenden Vertrag entstehenden Beziehungen auf die Grundsätze von Wohlwollen, Treu und Glauben, wie auch auf eine vernünftige Auslegung der Bestimmungen des Vertrages gründen."

7. Das Gericht wurde von beiden Parteien durch Schriftwechsel im Februar und März 1730 ordnungsgemäß aufgestellt. Die diesbezüglichen Dokumente sind in Abschrift a1s Beilage 2) beigefügt.

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8. Durch Annahme des Schiedsrichteramtes waren die Mitglieder des Gerichts verpflichtet, das Schiedsgericht durchzuführen. Die Bestimmung der Streitpunkte, sowie des Rahmens der Zuständigkeit des Gerichts sind in 3 Telegrammen enthalten, die als Beilage 2 beigelegt sind. Einzelheiten der Klage haben die Parteien nach Art. 90, Abs. 8 nach eigenem Ermessen oder auf Anordnung des Gerichts durch schriftliche Ausführungen, oder durch mündliche Erklärungen und Beweismittel zu geben. Bei weitem die wichtigsten Streitpunkte waren: (a) Lenas Behauptung, die Regierung habe "für Lena ungebührliche Schwierigkeiten und Einmischungen geschaffen und es ihr damit praktisch unmöglich gemacht, ihrerseits den Konzessionsvertrag zu erfüllen, sie habe die Ausführung des Konzessionsvertrages und den Genuss der durch ihn gewährten Vorrechte und Vergünstigungen verhindert", und (b) Lenas daraus folgender Anspruch auf Festsetzung einer Entschädigung, die Lena von der Regierung zu erlangen hat. Gewisse andere Ansprüche, die Lena in ihrer Klageschrift vorbringt, werden im Par. 13 dieses Spruches erwähnt.

Die Regierung stimmte in ihrer Antwort vom 25.Februar 1930 ohne Vorbehalt zu, dass diese beiden von Lena erhobenen Hauptansprüche einem Schiedsgericht unterbreitet würden. Zudem erhob sie in dieser Antwort und in ihrem Telegramm vom 1.März Verteidigung und Widerklage gegen weitere Ansprüche. Diese schlossen die Behauptung ein, Lena habe Vertragsverletzung begangen durch Nichterfüllung ihrer Verpflichtung in Bezug auf Zahlung von Abgaben, in Bezug auf das Produktionsprogramm und in Bezug auf die zu investierenden Summen, wie es verschiedene Paragraphen des Konzessionsvertrages verlangen, Vertragsverletzungen, auf die sich die Regierung, wie anzunehmen ist, bei ihrer Verteidigung gegen Lenas Hauptanspruch stützen wollte. Aber in keinem Telegramm erwähnte die Regierung die Bestimmungen des Art. 86, der die Auflösung des Konzessionsvertrages durch das Schiedsgericht für den Fall vorsieht, dass Lena erweislich

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"durch eigenes Verschulden" ihre Verpflichtungen hinsichtlich der Abgaben, Produktion und Ausgaben nicht erfüllt hat. Da die Regierung an der Schiedsgerichtsverhandlung weiterhin nicht teilnahm, wurden die erwähnten Behauptungen der Regierung nicht weiter verfolgt.

9. Durch das gemeinsam unterzeichnete Telegramm vom 27. Apri1 1930 an den Obmann beantragten beide Parteien die erste Sitzung des Gerichts auf den 9. Mai 1930 anzuberaumen, und der Obmann setzte die erste Sitzung entsprechend an. Die maßgebenden Telegramme werden als Beilage 3 diesem Urteil beigefügt.

10. In zwei Telegrammen, vom Vorsitzenden des Konzessions-Komitees an den Obmann des Schiedsgerichts und an Lena, stellte die Regierung die Behauptung auf, Lena habe den Konzessionsvertrag aufgelöst durch die Mitteilung, sie übernehme weiterhin keine Verantwortung, dann durch die Verweigerung weiterer Finanzierung und durch Zurückziehung der Vollmachten ihrer Vertreter. Die Regierung erklärte ferner, sie stehe deshalb auf dem Standpunkt, das Schiedsgericht habe aufgehört zu bestehen. Auf Anfrage des Obmanns des Schiedsgerichts erwiderte Jena, ihr Standpunkt sei, dass das Schiedsgericht rechtmäßig und vollständig konstituiert sei, sie erklärte, am 9. Mai zum Schiedsgericht zu erscheinen. Die oben erwähnten und andere maßgebenden Telegramme werden als Beilage 4 diesem Urteil beigefügt.

11. Am 9.Mai wurde die erste Sitzung ordnungsgemäß abgehalten, obwohl weder die Regierung noch ihr Schiedsrichter erschienen. In Erwiderung auf die oben erwähnte Behauptung der Regierung stellte sich Lenas Anwalt auf den Standpunkt, der Konzessionsvertrag bestehe notwendigerweise solange weiter, bis er durch ein Gericht nach Art. 86 formell aufgelöst werde; er führte aus, Lenas Anspruch, der in dem ein Schiedsgericht verlangenden Telegramm vom 12.Februar 1930 enthalten sei, habe den Inhalt, dass die Regierung durch ihr Verhalten die Ausführung des Konzessionsvertrages in vertragswidriger Weise unmöglich gemacht habe; und

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er stellte der Entscheidung des Gerichts anheim, dass wenn es Lena gelingt, ihre Behauptung zur Zufriedenheit des Gerichts zu beweisen, dass dann, und nicht eher, das Gericht den Konzessionsvertrag für aufgelöst erklären möge. Das Gericht entschied, dass der Konzessionsvertrag noch in Kraft sei und dass die Zuständigkeit des Gerichts nach dem klaren Wortlaut des Art. 90, Abs.6 unberührt geblieben sei. Es befasste sich dann mit den Vorfragen des Verfahrens. Eine Abschrift des Gerichts-Beschlusses wurde ordnungsgemäss an jede Partei gesandt; es ist als Beilage 5 hier beigefügt.

12. Die Regierung blieb indessen bei ihrem Beschlusse, nicht vorm Schiedsgericht zu erscheinen indem sie weiterhin behauptete, Lena habe die von beiden Parteien vereinbarte Zuständigkeitsgrundlage des Gerichts zerstört. Diese Behauptung wurde von Lena bestritten. Die maßgebenden Telegramme werden als Beilage 6 hier beigefügt.

13. Am 29. Mai reichte Lena ihre Klageschrift ein.

14. Da die Regierung dabei beharrte, das Gericht und das ganze Schiedsverfahren in keiner Weise anzuerkennen, setzte das Gericht auf Antrag von Lena - was nach Gerichtsbeschluss vom 9. Mai zulässig war - die nächste vorbereitende Sitzung auf den 19. Juni an. Man traf an diesem Tage Anordnungen für den Beginn der Hauptverhandlungen am 6. August in London in den Royal Courts of Justice. Eine Abschrift des Beschlusses wurde der Regierung ordnungsgemäß übersandt, sie wird als Beilage 7 hier beigefügt. Das Gericht stellte es der Regierung durch Abs. 5 des erwähnten Beschlusses ausdrücklich frei, zur Verhandlung zu erscheinen, an ihr teilzunehmen, ihr gut dünkende Anträge zu stellen, und um Veränderung der Anordnungen des Gerichts zu bitten, falls sie dies für nötig hält, um ihre Sache wirksam vertreten zu können.

15. Die Regierung machte indessen von der erwähnten Gelegenheit keinen Gebrauch und erschien nicht zur Verhandlung. Das Gericht hatte auf diese Meise nicht den Beistand der Gegenpartei, um die Behauptungen und Beweise Lenas zu prüfen und zu widerlegen.

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Obwohl die Regierung dem Gericht ihren Beistand verweigerte, bleibt sie doch an ihre Verpflichtungen aus dem Konzessionsvertrage gebunden, besonders an die Bestimmungen des Art. 90. Nach der Schiedsgerichtsklausel des Vertrages (Abs. 12 dieses Artikels) verpflichtete sich jede Partei

"dem Schiedsgericht auf die Art und Weise und innerhalb der Frist, die das Schiedsgericht bestimmt, alle nötigen Informationen über die streitige Angelegenheit vorzulegen, die sie, alle etwaigen Erwägungen von staatlicher Wichtigkeit in Betracht ziehend, vorzubringen vermag und vorzubringen in der Lage ist."

Diese Information konnte das Gericht aus den erwähnten Gründen nicht unmittelbar von der Regierung erhalten. Um die Wahrheit über die ihm unterbreiteten Ansprüche festzustellen, war das Gericht gezwungen, die besten verfügbaren Beweise für verschiedene Tatsachen und Urkunden zuzulassen, wenn Lena keinen Beweis ersten Grades vorführen konnte, da die Urkunden oder Zeugen in Russland waren und bei der Verhandlung nicht verfügbar waren. Das Gericht sieht es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Regierung nicht gewillt war, beim Vorbringen der Beweise mitzuarbeiten, zumal die Gesellschaft weder Personen noch Urkunden aus Russland zum Gericht herausbringen konnte.

16. Der Konzessionsvertrag gewährte Lena im Art. 1 ausschließliche Rechte auf bergbauliche Unternehmungen in gewissen großen Gebieten. Dazu kam nach Art. 2 das Recht, Mineralien zu suchen in Uebereinstimmung mit dem Berggesetz von 1923 im ganzen Gebiet der U.S.S.R. - Ferner erhielt Lena nach demselben Artikel im ersten und dritten der unten genannten Bezirke ein Ausnahmsrecht, neue Gebiete zu prospektieren und der Konzession hinzuzufügen, ohne in gewissen Punkten an das erwähnte Berggesetz gebunden zu sein.

Die Gebiete, über die Art. l Bergbaurechte gewährte, waren folgende:

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1).

Der Lensko-Vitimsk Bergwerksbezirk, der 15,000 - 20,000 Quadratkilometer (= über 7000 Quadratmeilen) umfasst und etwa 1000 km nordöstlich des Baikalsees in Ost-Sibirien liegt,

2).

Die Sissertski und Revdinski Bezirke im Ural, die etwa 4000 Quadratkilometer (= 1500 Quadratmeilen) umfassen,

3).

Die Zmeinogorski und Zirianovski Gebiete im Altai, die 30,000 Quadratkilometer (= 12,000 Quadratmeilen) umfassen.

Von diesen Konzessionen enthält Nr. l hauptsächlich Gold, und zwar befinden sich reichhaltige Lager in und unter dem alluvialen Schotter. Nr. 2 enthält hauptsächlich Eisenerz und Kupfererz mit geringem Gehalt an Edelmetallen. Nr. 3 enthält hauptsächlich komplexe Kupfer-, Blei- und Zinkerze mit geringem Gehalt an Edelmetallen. (Eine Karte, welche die Lage der Felder zeigt, liegt bei.)

Für die Hütten der Gesellschaft im Altai und im Ural gewährte Art. 1 der Gesellschaft das Recht zur Ausbeute von Kohlenbergwerken im Kuznetski Kohlen-Becken nahe dem Altaidistrikt und im Egorshinsk Anthrazitgebiet östlich vom Ural. Die Liste der Pläne der zu übertragenden Kohlenbergwerke sollte eine gemeinsame Kommission vor dem 19.Februar 1926 aufstellen. (Art. 1, Abs. 4 und 5, und Anmerkung 1-4).

Zudem wurden wertvolle Rechte innerhalb und außerhalb des Konzessionsgebietes für Holzgewinnung, Wasserkraftausnutzung, landwirtschaftlichen Betrieb, Bauplätze u.s.w. auf Lena übertragen (Art. 3 - 9.)

17. Die Dauer dieser Konzessionen betrug für Lena-Vitim 30 Jahre, für alle übrigen, im Konzessionsvertrage vorgesehene Unternehmungen 50 Jahre, gerechnet vom 18. August 1925 an (Art.13), mit gewissen Einschränkungen, die jetzt nicht wesentlich sind. Sämtliche damals im Betriebe befindlichen Unternehmungen waren als arbeitende Betriebe mit allen Einrichtungen, Vorräten u.s.w. zu übertragen (Art. 11 und Anmerkung zu Art. 92 des Vorvertrages, was im Anhang 1 gegenüber Art. 92 des Konzessionsvertrages eingefügt ist). Die Übertragung hatte innerhalb dreier Monate vom

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18.August 1825 ab zu erfolgen; d.h. sie hatte am 19. November 1925, 5 Tage nach der Unterzeichnung des Konzessionsvertrages zu geschehen. (Art. 10). (Kohlen- und Anthrazitgruben innerhalb 6 Monate /Art. 1/).

18. Andere Bestimmungen von besonderer Wichtigkeit im Konzessionsvertrage sind die folgenden:

(a) Lena hatte die gesamte Konzession mit der größten Sorgfalt und nach den Errungenschaften der modernen Wissenschaft und Technik zu entwickeln.(Art. 37).

(b) Lena verpflichtete sich zu gewissen Mindestleistungen bezüglich Ausbau und Produktion (Art. 39 - 49.) Lena musste u. a. während der ersten 7 Konzessionsjahre 22 Millionen Rubel für den Ausbau investieren (Art. 38); es musste gewisse Staatsabgaben als Bruchteile der Produktion zahlen (Art. 50-58, 60-62) und gewisse Zahlungen für Grund und Boden und Holz leisten (Art. 64); es musste Steuern auf dem Fuße der Gleichberechtigung mit Regierungsunternehmungen, abgesehen von gewissen Ausnahmen zahlen (Art.50-59, 60-62), und verschiedene andere Zahlungen leisten.

(c) Unter gewissen Beschränkungen und Vorbehalten, die für die in diesem Absatze enthaltenen allgemeinen Darlegungen nicht erheblich sind, erhielt Lena sehr ausgedehnte Rechte zur Ausnutzung der Konzession (Art. 14), es erhielt die Freiheit auf den Märkten der U.S.S.R. zu kaufen und zu verkaufen Art. 18 und 20), zu importieren (ohne Einfuhrabgabe für 7 Jahre) (Art. 17), zu exportieren (ohne Lizenzgebühr, sie war aber gewissen Vorkaufsrechten der Regierung unterworfen) (Art. 21), zu befördern, Art. 22-25), zudem erhielt Lena allgemein vollständige Freiheit, Verträge für alle Geschäftszwecke abzuschließen (s. Art.15, 16, 28 und 29, der mit Anh. 13 besonders wichtig hinsichtlich Finanzierung, Bank- und Wechselgebahrung ist, und Art. 30 und 31).

(d) alle Zahlungen waren in englischen Pfunden Sterling oder U.S.A. Dollars zu berechnen und auszuführen (Art.81).

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(e) Die Regierung unternahm die Verantwortung für alle Verluste, die infolge Verletzung des Konzessionsvertrages durch Organisationen der Zentral- oder Lokal-Behörde, oder durch gesetzwidrige Handlungen dieser Organisationen entstehen konnten (Art. 80). Das Gericht stellt fest, dass die Gewerkschaften und die verschiedenen Arbeitsbehörden nach dem Sowjet-Recht solche "Organisationen" sind.

(f) Lena hatte die Erlaubnis, russische und ausländische Angestellte und Arbeiter unter bestimmten im Art. 70-74 niedergelegten Bedingungen zu beschäftigen. Eine dieser Bedingungen sagt, dass Lenas Angestellte und Arbeiter dieselben Rechte geniessen sollen, wie sie den Angestellten und Arbeitern der Regierungsunternehmungen zukommen (Art. 71), eine andere, dass Lena alle Arbeitsgesetze beachten soll (Art.70 & 73), eine dritte, dass die Komitees der Gewerkschaften kein Recht haben, sich in die verwaltende, wirtschaftliche Tätigkeit Lenas einzumischen (Art. 71).

(g) Die Regierung verpflichtete sich, genügend polizeilichen und militärischen Schutz zu verschaffen, um die Sicherheit von Lenas gesamtem Eigentum und insbesondere die sichere Erzeugung der Edelmetalle zu gewährleisten. (Art. 35).

(h) Lena verpflichtete sich, der Regierung vollständige Information über alle Erkundungsarbeit zu geben und ihr das Recht zu gewähren, an dieser Arbeit teilzunehmen - zweifellos um der Regierung vollständige Kenntnis des von der Gesellschaft entdeckten Mineralreichtums zu geben (Art. 67), aber keine Regierungsbehörde, weder die zentrale, noch eine örtliche, sollte ein Recht haben, die geldlichen oder kaufmännischen Handlungen der Gesellschaft zu prüfen, und Lena sollte nicht "verpflichtet sein, irgend jemand zuzulassen zur Prüfung oder augenblicklichen Information der Mittel, die von ihr oder ihren Unternehmungen zur Erlangung, Bearbeitung oder Behandlung der verschiedenen Metalle oder Mineralien oder irgendwelcher Hilfsprodukte angewendet werden, und ebenso wenig über die Pläne, Zeichnungen und andere Data von geheimem Charakter, deren Veröffentlichung [schädigenden]

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Einfluss auf Lenas Handlungen haben würde". (Art.68).

(i) Lena hatte sich aller gegenwärtigen und zukünftigen Gesetzgebung zu unterwerfen, doch galt die außerordentlich wichtige Einschränkung "soweit keine besonderen Bedingungen in diesem Vertrage vorgesehen sind" (Art.75); und die Regierung verpflichtete sich, keine Änderung des Vertrages durch Verordnung, Verfügung oder einen anderen einseitigen Akt vorzunehmen, außer mit Lenas Zustimmung. Das Ergebnis der Artikel 75 und 76 war, dass Lenas gesetzliche Lage vollständig geschützt war. Sie verhinderten, dass die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen der Parteien nach dem Vertrage durch irgend einen gesetzgebenden, ausführenden oder fiskalischen Akt der Regierung, oder durch eine Handlung örtlicher Behörden oder Gewerkschaften verändert würden.

(j) Ein allgemeiner Gedanke, der aus dem Vertrage hervorgeht ist, dass Lena, obwohl sie ein kapitalistisches Unternehmen war, "meistbegünstigte" Behandlung im Vergleich mit kaufmännischen Regierungsunternehmungen genießen sollte, und nicht dafür bestraft werden sollte, dass sie in einem sozialistischen Staate kapitalistisch war.

19. Im Jahre 1925, als Lena die Konzession abschloss, war es die Politik der russischen Regierung, kaufmännische und industrielle Unternehmungen, die als sogenannte kapitalistische Betriebe nach gewöhnlichen individualistischen Grundsätzen geleitet werden, zu ermutigen, nach Russland zu kommen, um die Entwicklung der Industrie und die Beschäftigung in der U.S.S.R. zu fördern. Dies wurde damals "die neue Wirtschaftspolitik" genannt. Lena war ein Betrieb dieser Art. Das Gericht sieht es als Tatsache an, dass die Gesellschaft, wenn diese Politik fortgesetzt worden wäre und wenn der Konzessionsvertrag von der Regierung in seiner wahren Bedeutung ausgeführt wäre - was inter alia die Fortsetzung jener Politik in sich schloss, wenigstens Lena gegenüber, dass dann die Gesellschaft bis heute keinen unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnet wäre, dass sie Kredit gehabt hätte, um jeden nötigen

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finanziellen Beistand von den großen Geldzentralen der Welt zu erhalten, und dass sie schon jetzt zu großer Blüte gelangt wäre.

Trotz dieser Lage und trotz vieler Verletzungen des Konzessionsvertrages durch die Regierung, was der Gesellschaft große Schwierigkeiten bei der Erfüllung und dem Genusse des Konzessionsvertrages bereitete, gelang es Lena, in den ersten drei Konzessionsjahren Reingewinne in Höhe von £ 251,000, £ 117,000 und £ 391,000 zu erzielen.

Aber im Herbst 1927 wurde eine ganz andere Politik von der Regierung eingeschlagen - der sogenannte "Fünf-Jahre-Plan" - der die Entwicklung der U.S.S.R. und aller ihrer Industrien, ihres Handels, ihres Bankwesens, ihrer Landwirtschaft, ihres Verkehrswesens, und tatsächlich ihres ganzen wirtschaftlichen Lebens auf rein kommunistische Grundsätze basierte und einen erbitterten Klassenkampf gegen kapitalistische Unternehmen und Personen, die mit einem solchen Unternehmen im Zusammenhang stehen, mit sich brachte. Mit dem "Fünf-Jahre-Plan" war ein kapitalistischer Konzern wie Lena, die ihre Unternehmungen nur nach gewöhnlichen kaufmännischen und individualistischen Grundsätzen leitete, in keiner Weise in Einklang zu bringen, wie sehr sie auch den Gesetzen der U.S.S.R. gehorsam sein mochte, oder wie rein kaufmännisch und unpolitisch ihr Verhalten auch sein mochte, was das Gericht bei Lena als Tatsache ansieht. Der Fünf-Jahr-Plan brachte Lena in eine Stellung im kommunistischen Staate, in der sie feindlicher Kritik besonders ausgesetzt war. In wachsendem Masse wurde Lena von der amtlichen Sovjetpresse in den letzten 12 Monaten entsprechend angegriffen. Eine nicht weniger unvermeidliche Folge war es, dass auch das kommunistische Publikum der U.S.S.R. Lena als kapitalistischen Außenseiter ansah. Dieser vollständige Umschwung der amtlichen Politik gegen Lena im Jahre 1929, verglichen mit 1925, bedeutete, notwendigerweise, wenn man die Vertragsbestimmungen in Betracht, zieht, die Verletzung vieler der ausdrücklichen und grundlegenden Bestimmungen des Konzessions-

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vertrages durch die Regierung. Offene Märkte hörten auf, zu bestehen. Die Regierung wurde der einzige Käufer der Produktion der Gesellschaft; die Regierung wurde der einzige Verkäufer der von der Gesellschaft benötigten Dinge, die unter anderem alle ihre Angestellten und Arbeiter zu ernähren und zu kleiden hatte. Schwierigkeiten mit Arbeits-Organisationen und Behörden hörten nicht auf und wurden übermächtig. Lenas Arbeiter wurden, wie der Anwalt sagte, zu Parias gestempelt. Bank- und Wechselmöglichkeiten wurden versagt. Schwierigkeiten mit Regierungsstellen und örtlichen Behörden vervielfältigten sich intensiv. Das Ende war unvermeidlich; wie es herbeigeführt wurde, wird im späteren Teil dieses Spruches auseinandergesetzt werden.

20. Hinsichtlich der Ansprüche der Regierung gegen Lena, wie sie in den Telegrammen der Regierung, welche die Zustimmung zu dem Schiedsgericht und zu den unterbreiteten Streitpunkten enthalten (s. Par. 8. dieses Spruches) und allgemein hinsichtlich der Frage, wie weit Lena ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat, stellt das Gericht fest , dass

(a) Lena innerhalb von 4,5 Jahren von August 1925 an fast 3,5 Millionen Pfund Sterling in Bergwerken und anderen Betrieben investiert hat. Sie war nach Art. 38, 47, 48 und 41 verpflichtet, zu diesem Zwecke in den ersten 7 Jahren 22,000.000 Rubel zu investieren, was nach der amtlichen Rubelbewertung der Regierung etwa 2,25 Millionen Pfund ist. Sie gab also schon 2,5 Jahre früher 1,25 Million mehr aus als der Vertrag verlangte.

(b) Lena die Verpflichtungen des Art. 37 mit außerordentlichem Erfolge erfüllte. Der Artikel verlangte, dass nach modernsten Methoden und Erfahrungen die Werke entwickelt und geleitet würden. Lena holte den allerbesten Rat für jeden Teil der vielen schwierigen technischen Fragen ein, die zu lösen waren, sie handelte mit Überlegung setzte die Entscheidung ihrer Berater sofort in die Tat

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um, indem sie die besten und modernsten Maschinen ohne Säumen bestellte und aufstellte.

(c) Lena nicht nur der Regierung vollständige Auskünfte gab über ihre Erkundungsarbeit, wie sie durch Art. 67 verlangt wurden. Darüber hinaus gab sie aus eigenem Antriebe freiwillig vollständige Auskünfte über ihre Erzbehandlungsprozesse, obwohl nach ihrer Ansicht der Art. 68 erlaubte, die Prozesse nach Belieben gehend zu halten. Sie ermöglichte es so der Regierung, in den regierungseigenen metallurgischen Werken große Vorräte ähnlichen Erzes in der USSR auszunutzen, die nicht in der Konzession der Gesellschaft liegen.

(d) Lena im allgemeinen ihre Verpflichtungen nach dem Konzessionsvertrage ausführte außer insoweit, wie sie unmittelbar oder mittelbar daran gehindert wurde

(I)

durch die Regierung oder untergeordnete Behörden, für deren Handlungen und Verfehlungen die Regierung im Konzessionsvertrage die Verantwortung übernommen hatte (Art. 80), oder

(II)

durch höhere Gewalt.(Art. 83).

Abgesehen davon, dass die Regierung nicht vor Gericht erschien, um ihre Ansprüche zu erläutern, und mit Beweis zu belegen, und dass sie deshalb zurückgewiesen werden mussten, ist das Gericht überzeugt, dass wenn die Regierung ihre Sache vorgebracht und bewiesen hätte, - was für Schadenersatzansprüche dann auch immer vorgebracht wären - dass sie dann wettgemacht wären dadurch, dass der Betrag" den die Regierung Lena schuldet, so niedrig angesetzt wurde. Das Gericht weist deshalb die Ansprüche der Regierung gegen Lena zurück.

21. Es besteht eine Beschuldigung der Regierung gegen Lena, die zwar in den im letzten Absatze erwähnten Telegrammen nicht enthalten ist, deren Behandlung das Gericht aber für seine Pflicht hält. In den Telegrammen vom 5. Mai 1930 an den Obmann des

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Schiedsgerichts und an Lena in London, in denen die Regierung behauptet, der Konzessionsvertrag sei durch Lena aufgelöst und das Schiedsgericht habe aufgehört zu bestehen, wie in Absatz 10 dieses Spruches ausgeführt ist, bezog sich die Regierung auf das, was sie als "Lenas Weigerung, ihre Unternehmungen weiterhin zu finanzieren" bezeichnete. Sie behauptete in verschiedenen kürzlich von ihr in ihrer Presse veröffentlichten Artikeln, die dem Gericht als Beweis vorgelegt wurden, die Gesellschaft sei dafür allein verantwortlich. Obwohl dieser Streitpunkt hinsichtlich der Finanzierung von der Regierung nicht in den Telegrammen angeschnitten war, welche die dem Gericht vorzulegenden Streitpunkte bestimmen, muss das Gericht die Angelegenheit notwendigerweise erwägen, da sie sich auf Lenas Fähigkeit und Willigkeit zur Vertragserfüllung bezieht. In Anbetracht dessen, dass die Regierung vor dem Schiedsgericht nicht erschien, hat das Gericht dem Beweismaterial, das die finanzielle Geschichte der Gesellschaft und ihre Beziehungen zur Regierung behandelt, besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es ist zu dem Schlusse gelangt, dass die Regierung die Ursache für Lenas finanzielle Schwierigkeiten war. Folgendes sind einige der hauptsächlich mitwirkenden Umstände:

(a) Die gesamte Goldproduktion Lenas betrug in den 4,5 Jahren 1844 russische Pud (ein Pud = etwa 16 kg oder 36 lbs avoirdupois), für welche die Regierung. Die die Gesamtmenge kaufte, gemäß Art. 21 des Vertrages nach Londoner Preisen etwa 3,25 Millionen £ hätte zahlen müssen. Tatsächlich bestand die Regierung unter Verletzung des Konzessionsvertrages darauf, in Rubeln zu zahlen und den Gegenwert des Londoner Preises in Rubeln zu einem von ihr selbst amtlich ohne Rücksicht auf den internationalen Wert des Rubels festgesetzten Wechselkurse zu 9,45 Rubeln für das Pfund Sterling zu berechnen. Dieser amtliche

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Kurs nahm für den Rubel einen sehr viel höheren Viert an, als ihn der Rubel tatsächlich seit 1925 durchschnittlich besaß. Der wahre Wert kann nicht mit Gewissheit festgestellt werden, da der Rubel an ausländischen Börsen nicht notiert wird und keine Feststellung des Marktpreises von Gold in Russland möglich war. Die Lena durch Art. 18 gewährte Handelsfreiheit war betreffs Gold dadurch zunichte gemacht, dass die Regierung es jedermann in Russland verbot, Gold zu kaufen, und zwar, wie die Beweisaufnahme zeigte, unter Bedrohung mit Todesstrafe. In der Beweisaufnahme wurde gesagt, dass der Rubel letzthin nicht mehr als 40 auf ein £ wert war, also nur ein Viertel des amtlichen Kurses. Es scheint die Gesellschaft von der Regierung für ihr Gold mindestens 1 Million £ weniger erhalten zu haben als sie nach Vertrage hätte erhalten müssen. Aber da die Gesellschaft mit dieser Begründung keinen Schadenersatzanspruch geltend macht, ist es für das Gericht unnötig, in diesem Punkte zu irgend einem genauen Schluss zu kommen.

(b) Es entstand ein Goldverlust durch Diebstahl, den Lena in ihren Beweismitteln in einer Höhe von 30 bis 40% oder etwa 1 Million £ angab. Dieser Verlust war unzweifelhaft beträchtlich, er wäre viel geringer gewesen, wenn die Regierung ihren Verpflichtungen nach Art. 35 und 80 hinsichtlich polizeilichen Schutzes und hinsichtlich der Kontrolle durch örtliche Behörden, deren Pflicht es war, der Gesellschaft zu helfen, nachgekommen wäre.

(c) Die Regierung versagte Lena zu Unrecht, unter Verletzung von Art. 2, wertvolle Flächen des Goldgebietes der Konzession im Lenskoi-Vitimsk Bezirk, nämlich

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Kollara und Kitejamacha, die wie die Zeugenaussage ergab, von Lena 1927 entdeckt worden waren und 1928 für Lena zur Bearbeitung hätten verfügbar sein müssen. Diese goldhaltigen Gebiete werden heute von der Regierung ausgebeutet, und die Regierung stellt amtlich fest, dass sie dort im nächsten Jahre 5000 Arbeiter zu beschäftigen gedenkt. Das Gericht kann nicht schätzen, bis zu welchem Betrage die Gesellschaft 1928, 1929 und 1930 dort hätte Gewinne erzielen können, aber sie wären wahrscheinlich beträchtlich gewesen.

(d) Die Regierung versagte in ähnlicherweise Gebiete im Ural (Elizavetinsk Eisengruben) und im Altai (Lager von feuerfestem Ton im Hair-Kumin).

Die Elizavetinsk Eisenerzlager lagen gerade außerhalb des in Art. 1 des Konzessionsvertrages erwähnten Sissertskigebietes, berührten aber die Lager innerhalb des Konzessionsgebietes, die die modernen, von der Gesellschaft errichteten Sverdlovsk Hochöfen speisten. Die Gesellschaft war nach Artikel 2 zur Übernahme berechtigt.

Das Hair-Kumin-Gebiet wurde 1928 von der Regierung als in dem durch Art. 1 konzedierten Altaibezirk eingeschlossen behandelt, jedenfalls hatte die Gesellschaft nach Art. 2 Anspruch auf das Gebiet. Es enthielt nach der Zeugenaussage die einzigen Lager von feuerfestem Ton im Altaibezirk und war daher von großer Wichtigkeit insbesondere zur Herstellung feuerfester Steine für die Hütten. Infolge dieser Beraubung war Lena gezwungen, unter grossen Kosten feuerfeste Steine aus Deutschland einzuführen.

Es ist bemerkenswert, dass das Datum, an dem die Regierung diese beiden sehr wichtigen Rechte Lenas

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endgütig ablehnte, Oktober 1919 war. Elizavetinsky und Hair-Kumin wären wertvolle Vergrößerungen der Aktiven der Gesellschaft gewesen, und hätten ihre künftigen Gewinne erhöht.

(e) Die Regierung hinderte Lena nach der Zeugenaussage zu Unrecht daran, ein reiches Marmorlager zu bearbeiten. Der Marmor war als kalkiges Flussmittel für den Hüttenprozess passend und nötig. Das Lager befand sich innerhalb des Konzessionsgebietes des Art. 1 und Lena hatte ein Recht, es zu bearbeiten. Als Folge dieser Beraubung war Lena gezwungen, geringeren Kalkstein mit größeren Kosten zu kaufen oder zu gewinnen.

(f) Die Regierung zögerte nicht weniger als 15 Monate, nämlich bis Juni 1927,mit der Übergabe der Kohlen- und Anthrazitgruben an die Gesellschaft. Die Kohlengruben hätten der Gesellschaft Anfang März 1926 verfügbar sein müssen. Frühzeitige Uebergabe war wichtig, um Verzögerung im Entwurf der Hüttenwerke zu vermeiden, da der Bau der Öfen von der Kohlenart mit abhing.

(g) Die Regierung brach ihre Verpflichtungen, die sich aus Art.71 Abs. l und Art. 80 Abs.2 ergeben, indem sie veranlasste, dass viele Arbeiter und Angestellte Lenas politische Rechte (z.B. Stimmrecht) und Gewerkschaftsrechte verloren, und zudem begann sie in 1929 einen Klassenkampf gegen alle, welche von Lena beschäftigt waren, weil Lena ein kapitalistisches Unternehmen war.

Durch die eben erwähnten Tatsachen erreichten sie schrittweise, dass Angestellte Lenas, hoch und niedrig, technisch und nicht technisch, in großer Zahl ihre Stellung aufkündigten. Dies

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führte zur Desorganisation und es wurde immer schwieriger und schließlich unmöglich, die nötigen qualifizierten Leute an jenen entlegenen Plätzen zur Weiterarbeit zu bekommen. Diese Haltung der Regierung und "aller Organisationen der zentralen und örtliche Gewalt" (Art. 81) einschließlich der Gewerkschaften und der Arbeitsbehörden, von der niedrigsten bis zur höchsten, die unter Ermutigung der Regierung handelten, gipfelte in einer Haussuchung, die auf Anordnung der Zentralregierung durch die OGPU ("die politische Bundespolizei") in der Nacht des 15.Dezember 1929 durchgeführt wurde.

(h) Die Haussuchung wurde in jener Nacht zu gleicher Zeit in praktisch jedem der zahlreichen Betriebe Lenas in ihren weiten Konzessionsgebieten durchgeführt. Diese entlegenen Gebiete waren untereinander weit entfernt, viele waren fern der Eisenbahn. Bodaibo, der Mittelpunkt der Goldkonzession in Ostsibirien, war 4500 Meilen von Moskau entfernt, der Haupt-Mittelpunkt der Ailtai-Konzession, 2400 Meilen, und Sverdlovsk, der Hauptort der Uralkonzession, was über 1300 Meilen von Moskau entfernt. Etwa 131 Personen, einschließlich der höchsten Beamten der Gesellschaft, Direktoren, Metallurgen, Elektro-Ingenieure, Grubenvorsteher und Abteilungsvorsteher wurden ergriffen, sie wurden untersucht, und ihre Papiere einschließlich einer Menge vertraulicher Schriften, wie Pläne, Berichte und Untersuchungsergebnisse, die für die wissenschaftlichen Arbeiten der verschiedenen Werke nötig waren, wurden beschlagnahmt. Etwa 12 dieser Beamten wurden festgehalten und einige wurden im folgenden unter der Anklage einer "gegenrevolutionären Tätigkeit und Spionage" vor dem Sowjetgericht

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in Moskau strafrechtlich verfolgt. Unmittelbar nach der Haussuchung und gleichzeitig mit den darauf folgenden Strafverhandlungen gegen die festgenommenen Personen wurde der Feldzug gegen die Gesellschaft in der amtlichen Presse aggressiver und heftiger. Aber während dieses ganzen Pressefeldzuges wurde von der Regierung in der Korrespondenz niemals irgend eine Beschuldigung wegen "Spionage" oder irgend einer anderen politischen Tätigkeit erhoben, ebensowenig in den zahlreichen Zusammenkünften der Vertreter Lenas mit leitenden Mitgliedern und Beamten der Regierung.

Das natürliche Ergebnis dieses in der Haussuchung und der Verfolgung gipfelnden Feldzuges war, dass der Angestelltenstab und die gesamte Arbeiterschaft Lenas terrorisiert wurden.

Eine örtliche Haussuchung von derselben Art wurde in Sverdlovsk am 4.Februar 1930 ausgeführt. Es wurden 13 Personen in ähnlicher Weise untersucht.

Die Strafverhandlung fand statt, nachdem bereits das Schiedsgericht eingeleitet war. Es ist daher für das Gericht nicht notwendig, hierüber zu diskutieren.

Unnötig ist es auch, die verfassungsmäßigen Beziehungen zu erörtern, die nach Sowjetrecht zwischen der Exekutivgewalt und den Justizbehörden, oder zwischen exekutiver Politik and Justiz bestehen. Aber es sei bemerkt, dass sie auf Grundsätzen beruhen, die von denen anderer Staaten vollständig verschieden sind. Die Wirkungen dieser Beziehungen nach dem dem Gericht gelieferten Beweismaterial bei den Arbeitsgerichten im Lenskoiegebiet klar hervor, als es sich um Golddiebstähle und Gewerkschaftsfragen handelte. Soweit Lenas Angestellte betroffen sind, war in dem dem Gericht vorliegenden Beweismaterial nichts enthalten, das vermuten ließe, sie seien der Spionage oder Illoyali-

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tät gegenüber der Regierung schuldig.

(i) Während des Herbstes 1929, und des Winters 1929/30 traten eine große Zahl von Lenas alten Schwierigkeiten verstärkt auf, und viele wurden neu geschaffen, teils im Zusammenhange mit Ansprüchen der Gewerkschaften, teils beim Beschaffen von Vorräten - z.B. Korn für Menschen und Pferde - , was akute Arbeits- Transportschwierigkeiten verursachte. Für dies alles war das Verhalten der Regierung verantwortlich.

Ein Ergebnis der oben beschriebenen Handlungen der Regierung war es, dass Lena wertvoller Kassengelder beraubt wurde, dass der Kredit der Gesellschaft zerstört wurde, und dass die Tätigkeit der Gesellschaft allgemein gelähmt war.

22. Bevor endgültige Schlüsse aus den oben erwähnten Tatsachen gezogen werden, ist es wünschenswert, die gesetzliche Form festzustellen, in der Lenas Anspruch dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wurde. Es wurde von Dr. Idelson, dem Anwalt der Lena, zugegeben, dass auf alle inländischen Angelegenheiten in den USSR die sowjetrussischen Gesetze anzuwenden sind, außer wenn sie durch den Vertrag ausgeschlossen werden, und dass hinsichtlich der Ausführung des Vertrages durch beide Parteien das russische Recht innerhalb der USSR das dem Vertrag eigene Recht wäre, d.h. das Recht, nach dem der Vertrag ausgelegt werden sollte. Aber es wurde behauptet, dass für andere Zwecke allgemeine Rechtsgrundsätze als das "den Vertrage eigne Recht" gelten sollten, wie sie in Artikel 38 der Satzungen des Ständigen Gerichtshofes für Internationales Recht im Haag anerkannt sind. Lenas Anwalt führte aus, dass sowohl der Konzessionsvertrag selbst, wie auch der Vertrag vorn Juni 1927. durch den die Kohlengruben übertragen wurden, nicht nur durch die Exekutivregierung von Russland, sondern auch durch den stellvertretenden Komissar für Auswärtige Angelegenheiten gezeichnet wurden, und das manche der Bestimmungen des Ver-

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trages mehr für die Anwendung internationaler als nationaler Rechtsgrundsätze geschaffen seien. Insoweit wie sich eine Meinungsverschiedenheit über die Auslegung ergibt, hält das Gericht diesen Standpunkt für richtig.

23. Der Ansprach der Gesellschaft war folgendermaßen vorgebracht: Lena macht keinen Schadenersatzanspruch geltend für Vertragsverletzungen, die in der Zeit bis zum endgültigen Anspruch entständen sind, stützt sich aber auf sie aus geschichtlichen Gründen, und als Antwort auf die verschiedenen Ansprüche der Regierung. Ihr Hauptanspruch ist in zweifacher Weise vorgebracht, vorzugsweise auf die zweite Art. Zuerst Schadensersatz für Vertragsbruch - d.h. Eratz des gegenwärtigen Wertes der künftigen Gewinne, die durch die Handlungen und Verfehlungen der Regierung verloren gegangen sind. Dann Ersatz des vollen augenblicklichen Wertes der Eigentums der Gesellschaft an die Gesellschaft, durch den die Regierung im Ergebnis ungerechtfertigt bereichert sei. Diese zweite Formulierung des Anspruches beruhte auf einem Grundsatze des festländischen, auch russischen Rechtes, der ein Klagerecht auf das, was das französische Recht "Enrichissement sans cause" nennt, gibt; das Klagerecht entsteht, wenn der Beklagte Geld oder Geldeswert des Klägers im Besitze hat auf das er keinen gerechtfertigten Anspruch besitzt. Dies Recht wird in Deutschland unter Paragraph 812 BGB anerkennt und angewandt, es ist auch im schottischen Recht vollständig anerkannt, aber nicht im englischen, obwohl das englische Klagerecht "for money had und received an total failure of consideration" oft zum selben Ergebnis führt. Dieser Grundsatz wurde im britischen Oberhaus in dem schottischen Falle Cantiare San Rocco S.A. gegen Clyde Shipbuilding Company, 1924 Appeal Cases, Seite 226 erörtert und anerkannt. Lenas Anwal behauptete, die Regierung sei tatsächlich, gegenwärtig und in Zukunft, für den ganzen Rest Konzessionszeit

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(25 Jahre für Lenas Goldgebiet und 45 Jahre für Lenas andere Gebiete) im Besitze von Lenas wertvollem Eigentum, in das Lena 3 1/2 Millionen £ investiert habe, und aus dem Lena, wenn die Regierung ihren Vertrag befolgt hätte, große Gewinne zu ziehen hoffen konnte; und dass die Regierung, da sie Lena zu Unrecht aus Russland vertrieben habe, keinen "berechtigten Grund für ihre Bereicherung" zeigen könne.

24. Die Frage nach dem "berechtigten Grunde" ist also erheblich und es ist wesentlich, zu erwägen, was charakteristisch war bei den Handlungen, die die Regierung nach Feststellung des Gerichtes beging. Für diese Frage ist folgendes wichtig:

(a) Bei den Haussuchungen am 15.Dezember 1927 beschlagnahmte die Regierung eine große Anzahl von Urkunden, die Licht auf die besten Methoden der Aufbereitung und Verhüttung der Erze warfen. Von dieser Kenntnis hing die erfolgreiche Leitung und Ausbeute der Anlagen der Gesellschaft ab. (Es ist unwesentlich, ob die Urkunde dauernd zurückbehalten wurden, oder nach einer Weile zurückgegeben wurden.)

(b) In dieser Zeit waren die großen Richtlinien für die Entwicklung der Gruben, Flotationsanlagen, Hüttenwerke u.s.w. beinahe fertig, alles war bereits in Arbeit abgesehen davon, dass die besten Methoden für die Behandlung der Zinkkonzentrate im Altai noch nicht endgültig ausgearbeitet waren.

(c) Lenas Anwalt führte aus, dass das Vorgehen der Regierung den Fünf-Jahre-Plan gefördert hat.

25. Das Gericht stellt fest, dass die Lage in der sich Lena im Februar 1930 befand, "eine vollständige Unmöglichkeit für Lena, den Konzessionsvertrag zu erfüllen oder seine Wohltat zu genießen" mit sich brachte Worte, die Lena in ihrem Telegramm gebrauchte, als sie die schiedsgerichtliche Entscheidung verlangte).

Translation [Das Gericht stellt ferner fest,] dass das Verhalten der Re-

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gierung eine Vertragsverletzung war, die die Grundlage des Vertrages zerstört. Infolgedessen ist Lena berechtigt, von der last weiterer Verpflichtungen aus dem Vertrage befreit zu werden und in Geld für den Wert der Vorteile entschädigt zu werden, deren es zu Unrecht beraubt ist. Nach gewöhnlichen Rechtsgrundsätzen begründet dies Anspruch auf Schadensersatz, aber das Gericht zieht es vor, seinen Spruch auf den Grundsatz der "ungerechtfertigten Bereicherung" zu gründen; das geldliche Ergebnis ist das gleiche.

26. Es bleibt nun übrig, den Betrag festzusetzen, der nach jeder der beiden Möglichkeiten zu zahlen ist. Es ist Aufgabe des Gerichts hierbei festzustellen, welches der augenblickliche Wert bei jetziger Barzahlung ist, unter Berücksichtigung der Gewinne, die die Gesellschaft in Zukunft gemacht haben würde, und die die Regierung jetzt machen kann - bei Voraussetzung guter kaufmännischer Leitung, bester technischer Leistung und einer auf der Höhe der Zeit stehenden Weiterentwicklung. Bei Lena waren diese Voraussetzungen, wie ihr bisheriges Verhalten zeigt, vorhanden. Aus allgemeinen Billigkeitsgründen sind diese Voraussetzungen auch bei der Regierung anzunehmen. Die Aufgabe ist also, einen angemessenen Kaufpreis für einen arbeitenden Betrieb anzugeben. Die Grundsätze einer solchen Bewertung sind heutzutage gut bekannt, sie sind das Ergebnis der in der ganzen Welt gesammelten Erfahrungen in der Schätzung von Grubeneigentum. In Art. 84 des Konzessionsvertrages, der das Rückaufrecht der Regierung nach Ablauf von 35 Jahren behandelt, ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Kaufpreis "durch Multiplikation des durchschnittlichen Jahreseinkommens mit der Zahl der bis zum Ende der Konzession noch übrigen Jahre mit Diskontierung des vorher zu zahlen beabsichtigten Einkommens" (d.h. im Falle des Rückkaufs) "von 5% berechnet" werden soll und dass "Lena bei Berechnung des Einkommens verpflichtet

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ist die Methoden anzuwenden die von den großen Gruben- und Hütten-Unternehmungen in England und den Vereinigten Staaten von Nordamerika allgemein angenommen sind".

Diesen Methoden ist das Gericht bei seinen Berechnungen gefolgt.

Die hauptsächlichen Faktoren sind die folgenden:

(a) Die Erzmenge. Sie wird gewöhnlich in folgende drei Klassen eingeteilt: (I) "sicher", (II) "wahrscheinlich", (III) "möglich", je nach dem Grade der bereits erlangen Kenntnis über die Ausdehnung der Erzkörper nach der Tiefe und nach den Seiten. Klasse I ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine ziemlich genaue Schätzung der vorhandenen Menge als Ergebnis von guten Aufschlüssen über und unter Tage, Bohrlöchern usw. gemacht werden kann; Klasse II wird angenommen, wenn z.B. geologisches und vielleicht geophysikalisches Prospektieren ohne Bohren vorgenommen wurde und endgültiger Nachweis von Erz geliefert ist. Klasse III ist auf Erz beschränkt, dessen Vorhandensein von geologischen Vermutungen abhängt, das nicht sichtbar und nicht untersucht worden ist. Der Unterschied zwischen II & III hängt vom Grade der Wahrnehmlichkeit ab.

Die Prospektierungsarbeiten wurden in den drei Concessionen gut durchgeführt, u.zw. durch erstklassige Fachleute, zum Teil vor der Revolution 1917, zum Teil nach Abschluss des Konzessionsvertrages durch Lena. Die älteren Berichte wurden dem Gerichte vorgelegt. Die Gesellschaft hatte nicht die Erlaubnis, während der Zeit der Verhandlungen irgend welche Untersuchungen vorzunehmen, sie musste sich auf die früheren Berichte und auf die persönliche Kenntnis ihres leitenden Direktors, des Herrn Malozemoff, verlassen, der die Lenskoi Goldgruben einige Jahre bis etwa 1918 leitete, und auch die Altai und Uralbezirke kannte.

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Ohne Zweifel liegt viel wertvolles Informationsmaterial bei den Niederlassungen der Gesellschaft in Russland, das dem Gerichte nicht vorgelegt werden konnte. Dies Material würde dem Gericht vielleicht geholfen haben, die "wahrscheinlichen" Vorräte (Klasse II) zu erkennen. Wir sind der Ansicht, dass über die Erzmenge hinaus, die im technischen Sinne als "sicher" bezeichnet wird, auch die "wahrscheinlichen" Reserven in allen drei Bezirken großen Wert haben. In den Bewertungen von Herrn Malozemoff und Sir Richard Redmayne setzt das Andauern des Einkommens in späteren Jahren für die sie den Voranschlag machen, das Vorhandensein reichhaltiger Reserven an "wahrscheinlichem" Erz voraus. Sehr wahrscheinlich haben sie recht, aber da die Gesellschaft nicht imstande war, dem Gericht hinlänglich sicheres Beweismaterial für diese "wahrscheinlichen" Erze vorzulegen - weil die wesentlichen Urkunden noch in Russland sind - hat das Gericht keine genügenden Beweise, um eine einigermaßen gut begründete Schätzung der Menge dieser "wahrscheinlichen" Vorräte vorzunehmen, und entscheidet daher im Ganzen, für Klasse II keinen Ansatz zu machen. Dasselbe gilt erst recht für die "möglichen Reserven" (Klasse III).

(b) Der metallische und sonstige wertvolle Inhalt der Erzkörper. Das Gerichte ist von den Beweismitteln. hinsichtlich dieser Frage überzeugt.

(c) Künftige Preise der verkauften Metalle und hergestellten Waren. Allgemein gesprochen ist das Gericht der Ansicht, dass die von den Sachverständigen der Gesellschaft angenommenen Preise (ausser für Gold) zu hoch sind, da sie auf Durchschnittszahlen gegründet sind, die die hohen Preise in den Jahren nach dem Kriege mit umfassen. Hinsichtlich des Kupfers hat die Beweisaufnahme das Gericht überzeugt, dass der interne russische Preis bisher um ein Drittel oder mehr über den Berliner und Londoner Preisen lag und vielleicht auch bleiben wird, so-

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lange die amtliche Politik unverändert bleibt. Das ist nicht auf Zollgründe zurückzuführen - denn wo der Staat der einzige Käufer ist, ist es unlogisch, von einem Zolltarif zu sprechen -, sondern auf amtliche Aufrechterhaltung des Preises. Aber das Gericht hält es nicht für sicher, die Fortdauer dieser Ungleichheit für eine Reihe von Jahren vorauszusagen, und hat für seine Berechnungen für Kupfer ebenfalls den Londoner Durchschnittspreis der letzten fünf Jahre angenommen. Bei gebührender Berücksichtigung des Beweismaterials ist das Gericht der Ansicht, dass die Weltnachfrage nach Kupfer, Blei, Zink und Silber so sein wird, dass die Preise, als Durchschnitt einer Reihe von Jahren gerechnet, dieses Niveau wieder erreichen werden.

Im Jahre 1928 machte Bergassessor Dr. Krümmer ein eingehendes Gutachten über Lage und Aussichten von Lena im Auftrage der Deutschen Bank. Sein Berichte lag dem Gericht vor. Er führte aus, dass ein großer Mangel an Kupfer, Blei und Zink in Russland herrsche, und dass der Bedarf an diesen Metallen viel größer ist als der Vorrat. Dies unterstützt die Schätzung des Gerichtes über die zukünftigen Preise in Russland.

Die Preise, die das Gericht ansetzte, sind durchschnittlich 33% geringer als die, welche die Gesellschaft annimmt.

(d) Künftige Produktionskosten. Das Gericht hat diese Frage sorgsam erwogen und ist von den Beweismitteln der Gesellschaft überzeugt.

(e) Reihe der Jahre, für die das sich ergebende Einkommen fortdauern wird. Dies hängt unmittelbar von der Erzreserve und der jährlichen Rate ab, in welcher die Erzreserven aufbraucht werden. Das Gericht sieht das Beweismaterial der Gesellschaft hierfür als klar und überzeugend an, und nimmt die Schätzungen der Gesellschaft, soweit sie sich

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auf sicher nachgewiesene Erzreserven beziehen, an. Das Gericht hat eine Amortisation von 4%, und eine Risiko-Rate von 10% angesetzt.

Eine rechtliche Erwägung muss zum Schlusse hinzugefügt werden. Wenn die Bewertung als Festsetzung des Schadensersatzes für Vertragsverletzung angesehen wird, nimmt das Gericht ans dass die Regierang alle ihre Verpflichtungen nach den Konzessionsvertrage ordnungsgemäß ausführen würde. Wird die Bewertung als eine Schätzung angesehen für das Ausmaß, in welchem die Regierung sich "ungerechtfertigt bereichert" hat, so nimmt das Gericht an, dass die Regierung in ihrem eigenen Interesse dann vernünftig und geschickt handeln wird, um aus den Besitzungen ihren wahren kaufmännischen Ertrag zu erhalten.

Es bleibt noch übrig, die Zahlen zu nennen, zu denen das Gericht gelangt ist.

(a) Lenskoi-Vitimsk Bezirk (Gold).

Durch Baggern.

Die sicher nachgewiesene Menge reicht aus, um drei dem jetzt arbeitenden Bagger ähnliche Bagger zehn Jahre lang arbeiten zu lassen. Jährlicher Gewinn bei jedem Bagger: £ 100,000,

Summa £ 300,000

Multiplikator 10% Risikorate & 4% Amortisation) 5,45

£ 1,635,000

Abzug der Kosten für den 2ten und dritten Bagger je £ 300,000, und für das elektrische Kraftwerk £ 150,000

£ 750,000

[bleibt] £ 885,000

BEMERKUNG Das Gericht hat das Einkommen des zweiten uni dritten Baggers nicht diskontiert, ebensowenig die Kostenziffern für den Aufschub während des Baues, es hat aber eins gegen das andere aufgerechnet.

Durch Handarbeit.

Der mit der Hand zu bearbeitende Grund nähert sich der Erschöpfung, und das Gericht setze die noch vorhandenen [Reserven] für drei Jahre an

£ 100,000

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Allgemeine Bemerkung zu Abs.27 (a). Hätte sich Lena nicht bis Ende 1927 (offene Jahreszeit) darauf verlassen, den Besitz des Kollara Goldfeldes zu erhalten, wie in Abs.21 (c) ausgeführt ist, so hätte die Gesellschaft nach Ansicht des Gerichts Felder mit "wahrscheinlichen" Vorräten durch Nachweis zu sicheren Vorräten gemacht, für die sich das Gericht jetzt außer Stande fühlt, eine Geldsumme anzusetzen.

(b) Ural Bezirke.

Die Erzmengen sind hier ebenfalls sehr reichhaltig. Sie bestehen aus (I) Kupfer und (II) Eisen.

(I) Kupfererz. Das Gericht findet, dass nach der Beweisaufnahme die "nachgewiesene" Kupfererzmenge 10,000,000 Tonnen beträgt und dass die Verbrauchsrate so ist, dass die Menge für 16 Jahre reicht, und dass bei Zugrundelegen der Ziffern der Gesellschaft für Selbstkosten und der Ziffern des Berichtes für künftige Kupferpreise die Gesellschaft einen jährlichen Durchschnittsprofit von £ 333,000 machen wird. Der richtige Multiplikator beträgt 6,86, und das Ergebnis ist

£ 2,260,500

Abzug für nötige weitere Anlagen

£ 360, 000

bleibt £1,900,000

(II) Eisenerz. Die Gesellschaft ist hier nach der Meinung des Gerichts im Stande, auf reiche Erzvorräte für mindenstens 40 Jahre zu rechnen, und die Gewinne aus dem Verkaufe ihrer fabrizierten Eisenwaren sind von ihr in vernünftiger Weise auf der Basis tatsächlich erzielter Ergebnisse geschätzt worden. Die Nachfrage der USSR für Dacheisen, Einkel-Eisen" und alle stählernen Baumaterialien, Draht, Nägel, Schrauben usw. ist praktisch unbegrenzt. Das Gericht setzt

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£ 800,000 als angemessene Zahl für vorweggenommen Reingewinn über die ganze Periode fest, und diskontiert nach der 10% und 4% Tafel wie zuvor. Der Multiplikator beträgt 9,05, der gegenwärtige Wert ist also

£ 7,240,000

Abzug für fernere Einrichtung

£ 240.000

Wert £7,000,000

(c) Altaigebiet. Dieser Bezirk enthält einen großen Reichtum an "komplexen" Erzen (s.Abs.16 oben), von denen 2,100,000 Tonnen billigerweise als "nachgewiesenes" Erz angesehen werden können. Das Gericht setzt den jährlichen Gewinn mit £ 500,000 an (etwa ein Drittel weniger als die Zahl der Gesellschaft). Die oben erwähnte Menge ist ausreichend für 25 Jahre zu der für genannten Gewinn erforderlichen Verbrauchsrate.

Der annähernde Multiplikator beträgt 8,05 und gegenwärtige Bruttowert beträgt £ 4,030,000, aber die Kosten weiterer Einrichtung für Zinkextraktion werden £ 950,000 betragen, und das Gericht entscheidet, dass der gegenwärtige Wert des "sicheren" Erzes £ 3,080,000 beträgt.

Zusammenstellung.

Lenskoie   Gold

£      985,000

Ural   Kupfer

£   1,900,000

          Eisen

£   7,000,000

Altai   Kupfer, Blei, Zink, Silber, Gold

£   3,080,000

Gesamte Summe

 £ 12,965,000

DAS GERICHT ORDNET AN, dass die Regierung an Lena obige Summe von Zwölf Millionen Neunhundert Fünf und Sechzig Tausend Pfund Sterling zahlt.

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28. Im Laufe der Verhandlung wurde von Lena zugegeben, dass ihr von der Regierung etwa 41 Millionen Rubel geliehen wurden, dass die Gesellschaft bis zum 30.September 1929 bis zum Betrage von 644,000 Rubeln mit der Zahlung ihrer Abgaben im Rückstande war, und dass die Regierung weitere 147,000 verlangt als Abgabe auf den Teil des für das Gold bezahlten Preises, der durch gewisse "Prämien" (Zuschläge) dargestellt wurde. Diese Prämien waren festgesetzt in Erwiderung auf Lenas Klage, sie erhalte keine englischen Pfunde oder deren Gegenwert, wie sie es nach Art.81 verlangen konnte. Von Lena wurde Beweis für eine Abmachung geführt, dass die Rückzahlung dieser Anleihe nicht verlangt werden sollte, da die Regierung den Preis für das Gold nicht in £ Sterling bezahlte, und dass die Rückstände der Abgaben nur bezahlt werden sollten, wenn Lena am 1.Oktober 1929 eine 25%ige Anzahlung auf die Goldausbeute des nächsten Jahres erhielte. Ohne zu entscheiden, ob diese Abmachungen jemals bindende Vereinbarungen wurden, sind wir der Ansicht, dass gegen den Anspruch der Regierung auf diese Beträge die Einwendung gemacht werden kann, dass er mit der zu geringen Bezahlung des Goldes (s.Abs.21 (a) oben) aufgerechnet werden kann. Da dieser Verlust nicht weniger als £ 1,000,000 betrug, muss das Urteil hinsichtlich dieser beiden Ansprüche der Regierung zu Gunsten von Lena gegeben werden.

29. Lena machte wie oben erwähnt einen alternativen Anspruch geltend. Er ging auf Ersatz des Geldes, das die Gesellschaft ausgegeben hatte für (a) Prospektieren, Entwicklung und Einrichtung, (b) für beim Erwerb der Konzession entstandene Kosten, und (c) für den Erwerb der Aktien der alten Gesellschaften, (d) für Zinsen. Der Gesamtbetrag des so ausgegebenen Geldes betrug etwa £ 8,500,000. Von diesem Gesamtbetrags stellte Posten (a) etwa £ 3,500,000 dar, und Posten (c) etwa

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£ 4,500,000. Es wurde der Standpunkt eingenommen, Wiederherstellung könne nach dem Grundsatze der "ungerechtfertigten Bereicherung" verlangt werden, und hinsichtlich des Postens (c) stützte man sich auf die in Anhang 3 des Konzessionsvertrages enthaltene besondere Vereinbarung, durch die Lena der Regierung gegenüber die Garantie gegen Ansprüche der alten Gesellschaften und ihrer Aktionäre übernehmen sollte, Gesellschaften, die 1918/1919 enteignet wurden, als die Regierung privates Grubeneigentum nationalisierte.

Anspruch (c) erzeugt bestimmte Bedenken. Anspruch (a) würde das Gericht aber zuerkannt haben, wenn er nicht durch den Hauptanspruch gedenkt wäre, hinsichtlich dessen das Gericht zu Gunsten von Lena entscheidet.

30. Sollte die Regierung der Ansicht sein, die Entscheidung des Gerichts wäre anders gewesen wenn die Zeugen der Regierung vom Gerichte vernommen worden wären , so bedauert das Gericht ihr Nichterscheinen bei der Verhandlung, aber es muss bemerken, dass niemand als die Regierung selbst für eine etwaige Unvollständigkeit des Beweismaterials zu tadeln ist, aber es lag wesentliches Beweismaterial, auf dem die Schlüsse des Gerichts beruhen in großer Menge vor, u.zw. in schriftlichen Urrunden von zeitgenössischem Charakter und in mündlichen Aussagen der Zeugen der Gesellschaft, sodass das Gericht überzeugt ist, dass seine Schlüsse in keinem wesentlichen Masse durch irgend ein Beweismaterial. Der Regierung hätten modifiziert werden können.

31. Das Gericht ordnet gemäß der Bestimmung des Art.82 des Konzessionsvertrages an, dass alle geschuldeten Geldbeträge vom Datum dieses Urteils an mit 12% zu verzinsen sind.

32

32. Die Regierung wird angewiesen, Lena die Hälfte der Auslagen für Obmann und Sekretariat zurückzuzahlen, wenn die Quittung des Obmanns für die Zahlung des ganzen hierfür geschuldeten Betrages durch Lena vorgelegt wird.

33. Das Gericht entscheidet, dass der Konzessionsvertrag aufgelöst ist.

ROYAL COURTS OF JUSTICE,

London, 2.September 1930.

[Unterschriften]

Dr. Otto Stutzer

Leslie Scott

It follows the translation of the Award as published in 36 Cornell Law Quarterly (1950/51), at 42 et seq.

42

Text of the Award in the Lena Goldfields, Ltd., Arbitration

September 3, 1930*

(Nos. 1 to 4 are introductory.)

5. The chief clauses of Article 90 of the Agreement read as follows:

I. All disputes and misunderstandings in regard to the construing or fulfilment of this Agreement and of all schedules thereto, on the declaration of either of the parties, are examined and settled by the Court of Arbitration.

II. The Court of Arbitration shall consist of 3 (three) members, of which one shall be elected by the Government and the other by Lena, and the third the super-arbitrator - shall be elected by both parties by mutual agreement.

III. If such agreement cannot be reached within 30 (thirty) days from the day of receipt by the defendant party of a summons 'in writing to attend the Court of Arbitration, setting out the matters in dispute and stating the member of the Court of Arbitration appointed by the plaintiff, the Government within the period of 2 (two) weeks appoints 6 (six) candidates from among the Professors of the Freiberg Mining Academy or the Royal High Technical School of Stockholm, from among whom within a period of 2 (two) weeks Lena shall elect one, who will be the super-arbitrator.

IV. and V. . .

VI. If an receipt of the summons from the super-arbitrator appointing the time and place of the first session, one of the parties, in the absence of insurmountable obstacles to such action, does not send its arbitrator or if the latter refuses to take part in the Court of Arbitration, then, at the request of the other party, the matter in dispute is settled by the super-arbitrator and the other member of the Court, on condition that such decision is unanimous.

6. It will be observed that by paragraph I. of Article 90, the parties agreed to refer to arbitration every kind of dispute and misunderstanding in regard to either the construing or the fulfilment of the contract, and that each party was entitled to that right of access to an Arbitration Court without any further consent from the other. It was proved to the satisfaction of the Court in the course of the trial that Lena would not have entered into the Concession Agreement at all but for the presence in the contract of this arbitration clause and of the preceding clause (Article 89), whereby it was mutually agreed that "the parties base their relations with regard to this agreement on the principle of good will and good faith, as well as an reasonable interpretation of the terms of the agreement."

7. The Court was duly constituted by correspondence between the parties during February and March last.

8. The terms of reference defining the scope of the Court's jurisdiction, and the issues which, by accepting their arbitral office, the members of the Court became bound to try, are defined by three telegrams, subject to such further elucidation in detail as the parties might think fit or be ordered by the Court to give in their written declarations under paragraph VIII. of Article 90, or in their explanations and evidence (paragraph, XII.).

By far the most important issues so referred were (a) the contention by Lena that the Government had "created for Lena undue difficulties and interference, and, in fact, the impossibility as regards performing its part of the Concession Agreement, and had prevented Lena from carrying out the Concession Agree- 43 ment, or enjoying the rights, privileges, and benefits thereby created;" and (b) Lena's consequent claim for the ascertainment by the Court of what compensation is due to Lena from the Government. Certain other claims were made by Lena which are subsequently particularized in Lena's declaration to the Court mentioned in patagraph XIII. hereof.

To the Submission to, arbitration of these two main issues so raised by Lena, the Government, in its answer of February 25, 1930, agreed without qualifications, although in the same telegram, and also in its telegram of March 1, it raised further issues by way of defence and counterclaim. These included contentions that Lena, by failure to perform its obligations in regard to payment of royalties, and in regard to the programmes of production and expenditure on development laid down in the Concession Agreement, had committed breaches on which the Government presumably intended to rely as a defence to Lena's main claim.

But in neither telegram did the Government mention the provisions of Article 86, which authorizes dissolution of the Concession Agreement by the Court on proof that Lena, "by its own fault," has failed to perform her undertakings in regard to royalties, production, and expenditure. By reason of the Government's abstention from any further active part in the arbitration, the Government's said contentions were not further developed.

9. By telegram, dated April 27, 1930, to the Chairman of the Court, signed jointly, both parties requested that the first Session of the Court should be fixed for May 9, 1930, and the Chairman fixed the first Session accordingly.

10. By two telegrams of May 5, 1930, from the Chairman of the Concessions Committee to the Chairman of the Arbitration Court and to Lena respectively contended that Lena, by stating that it took no refusing further financing, and by withdrawing the representatives, had dissolved the Concession Agreement; and the Government further said that in these circumstances the Arbitration Court was properly and completely constituted, and saying that it would attend on May 9.

11. On May 9 the first session was duly held, although neither the Government nor its arbitrator attended. In answer to the Government's contention above-mentioned counsel for Lena contended that the Concession Agreement necessarily continued to exist until formally dissolved by the Court under Article 86; he pointed out that the claim of Lena in the telegram of February 12, 1930, demanding arbitration, was that the Government had by its conduct in breach of the contract made performance of the Concession Agreement impossible, and he submitted, that if Lena succeeded in establishing that allegation to the satisfaction of the Court it would then, and not till then, be the time for the Court to declare the Concession Agreement dissolved.

The Court decided that the Concession Agreement was still operative and that according to the plain language of Article 90, Paragraph 6, the jurisdiction of the Court remained unaffected, and accordingly dealt with the preliminary questions of procedure. A copy of the order of the Court was duly sent to each party - to the Government as well as to Lena.

12. The Government, however, adhered to its decision not to attend the arbitration, still contending that Lena had caused the jurisdiction basis of the Court agreed on by both parties to be invalid. This contention Lena denied.

13. On May 29 Lena delivered its statement of claims.

14. As the Government persisted in wholly repudiating the Court and all the arbitration proceedings, the Court, on an application by Lena pursuant to the 44 leave reserved in the Courts order of May 9, fixed the next preliminary hearing for June 19, and on that date gave directions for the trial on August 6 in London at the Royal Courts of justice. A copy of the order was duly sent to the Government.

15. The Government did not, however, avail itself of the said liberty and did not attend the trial. The Court was thus deprived of the assistance of the opposing party in testing and checking the contentions and evidence of Lena. Although the Government has thus refused its assistance to the Court, it still remains bound by its obligations under the Concession Agreement and in particular by the terms of Article 90, the arbitration clause of the contract. By paragraph 12 of that Article each party undertook "to present to the Court, in manner and period in accordance with its instructions, all the information necessary respecting the matter in dispute, which it is able and which it is in a position to produce, bearing in mind considerations of State importance."

This information, by reason of the premises, the Court was not able to obtain direct from the Government, and in order to ascertain the truth upon the issues before it, the Court was thus compelled to admit the best evidence available of various facts and documents, upon which Lena was unable to produce primary evidence by reason of the documents or witnesses being in Russia and not available at the trial. The Court finds as a fact upon the evidence that this was rendered necessary by the difficulty in which the company found itself of getting either documents or persons out of Russia for the purposes of the trial.

16. The Concession Agreement by Article 1 granted to Lena exclusive rights of exploration and mining over certain vast areas of territory. In addition Article 2 granted the right of searching and prospecting in accordance with the Statute of Mining, 1923, over the whole of the rest of the territory of the U.S.S.R., and in the first and third districts mentioned below granted a further and exceptional right to Lena of prospecting and adding new areas to the concession without being bound in certain respects by the said Mining Statute. The territories over which Article 1 granted the Said rights were:

(1) The Lenskoi-Vitimsk Mining District, containing some 15,000 to 20,000 square kilometres or over 7,000 square miles, and situate about 1,000 kilometres north-east of the Lake Baikal in Eastern Siberia.

(2) The Sissertski and Revdinski districts in the Urals, containing some 4,000 square kilometres, equal to 1,500 square miles.

(3) The Zmeinogorski and Zirianovski regions in the Altai, containing some 30,000 square kilometres, or about 12,000 square miles.

Of these concessions No. 1 contains chiefly gold, of which there are large deposits in and under the alluvial gravel. No. 2 contains chiefly iron ore and copper ore, with small percentages of the precious metals. No. 3 contains chiefly complex ores of copper; lead; and zinc; with small percentages of the precious metals.

For the purpose of the company's metallurgical works in the Altai and the Urals Article 1 granted the company the right to exploit coalmines in the Kuznetski Coal Basin, near the Altai district, and anthracite deposits in the Egorshinsk region east of the Urals; the list of plans of the mines to be transferred was to be settled by a Joint committee before February 19, 1926 (Article 1, paragraphs 4 and 5, and Notes 1 to 4 thereto).

In addition valuable rights (some outside the concession territory) to timber exploitation, water power, agricultural land, building sites, etc., were conferred on Lena (Articles 3 to 9).

17. The duration of these concessions was for Lenskoi-Vitimsk 30 years, 45 and for all other enterprises provided by the concession agreement 50 years from August 18, 1925 (Article 13); with certain qualifications in Article 1 not now material. All enterprises then working were to be transferred as going concerns with all plant, supplies, &c., and delivery of possession was to be made not later than within three months (coal and anthracite within six months, Article 1) from August 1925 - i.e., it was due on November 19, 1925, five days after the execution of the concession agreement (Article 10).

18. Other terms of primary importance in the concession agreement are the following:-

(a) Lena was to develop the whole of the concessions with the highest skill and knowledge known to modern science in the whole world (Article 37).

(b) Lena undertook to comply with certain minimum programmes of development and production (Articles 39 to 49) - inter alia to invest "during the first seven years", of the concession 22,000,000 roubles in development (Article 38); to pay certain royalties by way of percentages on production (Articles 50 to 58, 60 to 62), and make certain payments for surface plots (Article 63) and timber (Article 64); and pay taxes on equality with Government enterprises subject to certain exceptions (Article 69).

(c) (Subject to certain limitations and qualifications which are not material to the general epitome contained in the present paragraph) Lena was given very complete rights of user of the concession (Article 14), freedom to buy and Bell in the markets of, the U.S.S.R. (Articles 18 and 20), to Import without Import duty for seven years (Article 17), to export without licence duty bat subject to large rights of preemption by the Government (Article 21), of transport (Articles 22 to 25); and generally Lena was given complete freedom of contract for all business purposes (Articles 15, 16, 28, and 29-which is with Schedule 13 particularly important in regard to freedom of finance, banking, and exchange-and Articles 30 and 31).

(d) All payments by each party to the other were to be calculated and effected in British Sterling or U.S.A. dollars (Article 81).

(e) The Government undertook responsibility for all losses caused as a result of breach of the Concession Agreement by organizations of central or local power, or illegal actions thereby (Article 80). The Court finds as a fact that under the Soviet law the trade unions and the various labour authorities were such "organizations."

(f) Lena was permitted to employ staff and labour, Russian and foreign, on certain conditions laid down in Articles 70 to 74, one of which was that the employees and workmen should enjoy equal rights with those granted to employees and workmen of Government enterprises (Article 71), another that Lena should observe all labour laws (Articles 70 and 73), and a third that no committees of the trade unions should possess the right to interfere in the "administrative economical activities of Lena" (Article 71).

(g) The Government undertook to supply the necessary police and military protection sufficient to guarantee the safety of the whole of Lena's property, particularly the safe production of precious metals (Article 35).

(h) Lena undertook to give the Government complete Information as to, and the right to take part in all exploration work - no doubt in order that the Government might have full knowledge of the mineral wealth of the U.S.S.R. discovered by the company (Article 67); but no Government Institution, either central or local, was to have any right to investigate the company's financial or commercial operations and Lena was not to be "bound to admit anyone to the examination of or to present information anywhere regarding the means employed by it or its enterprises for acquiring, working, and treating the various 46 metals and minerals or other subsidiary products, as well as its plans, drawings, and other data of a secret character the publication of which would have a harmful effect on the activities of Lena (Article 68).

(i) Lena was to submit to all existing and future legislation, but subject to the extremely important qualification- "in so far as special conditions are not provided in this agreement" (Article 75); and the Government undertook not to make any alteration in the Agreement by Order, Decree, or other unilateral act or at all except with Lena's consent (Article 76). The result of Articles 75 and 76 was completely to protect Lena's legal position - i.e., to prevent the mutual rights and obligations of the parties under the contract being altered by any act of the Government, legislative, executive, or fiscal, or by any action of local authorities or trade unions.

(j) A general implication of the agreement is that Lena, although a capitalist enterprise, was to enjoy "most-favoured-nation" treatment as compared with Government enterprises of a commercial character, and not to be penalized for being capitalists in a Socialist State.

19. In the year 1925, when Lena entered into the Concession Agreement, the policy of the Russian Government was to encourage the entrance into Russia of commercial and industrial enterprises conducted on ordinary individualistic lines as so-called "capitalist" concerns, in order to encourage development and promote employment in the U.S.S.R. This was what was then known as "the New Economic Policy."

Lena was a concern of the kind; and the Court finds as a fact that if this policy had been continued and if the Concession Agreement had been carried out by the Government in accordance with its true meaning - which inter alia implied and demanded a continuance of that policy, at least towards Lena - the company would have encountered no insuperable difficulties up to the present time, would have had credit to obtain all necessary financial assistance in the great money centres of the world and would in fact have been by now far advanced on the road to very great prosperity.

Even as it is, and in spite of many breaches of the Concession Agreement by the Government from the very outset which created great difficulties in the company's performance and enjoyment of the Concession Agreement, Lena succeeded in the first three years of the concession in making a net profit to the amounts of £251,000, £117,000, and £391,000 respectively.

But by the autumn of 1929 a radically different policy had been adopted by the Government-the so-called "Five-Year Plan" - which meant the development of the U.S.S.R. and of all its industries, commerce, banking, agriculture, transport, and indeed its whole economic life on purely Communistic principles, and brought with it a bitter class war against capitalistic enterprise and everyone connected with such enterprise. With the "Five-Year Plan" a capitalistic concern like Lena, conducting its manifold enterprises on ordinary commercial and Individualist lines, was radically incongruous, however obedient it might be to the laws of the U.S.S.R., or however purely commercial and non-political it might be in its behaviour, as the Court finds that Lena in fact was.

The Five-Year Plan thus put Lena into a position in the Communist State where it became peculiarly exposed to hostile criticism. The official Soviet Press has been filled with such attacks in an increasing degree during the last 12 months. As an equally inevitable consequence Lena has been regarded as a capitalist outcast by the Communist public of the U.S.S.R.

This complete reversal in 1929 of the official policy of 1925 towards Lena necessarily meant, when measured in terms of contractual obligation, the breach by the Government of many of the fundamental provisions, express and implied, 47 of the Concession Agreement. Open markets ceased to exist. The Government became the only buyer of the company's production. The Government became the only seller of the company's supplies - and Lena had under the contract inter alia to feed and clothe all its employees and workmen. Difficulties with labour organizations and authorities became incessant and overpowering, and Lena's workmen became in the words of its counsel "untouchables." Banking and exchange facilities were denied it. Difficulties with Government departments and local authorities multiplied in intensity. The end was inevitable; how it was brought about is explained in the latter part of this Award.

20. In regard to the claims of the Government against Lena, as outlined in the Government's telegrams agreeing to and defining the terms of reference (see paragraph 8 of this Award), and generally as regards the question of Lena's performance of its contractual obligations, the Court finds as a fact that,

(a) During the 4 1/2 years from August, 1925, Lena invested nearly £3,500,000 sterling in the development of mines and works as against her undertaking in Articles 38, 47, 48, and 49, to invest for that purpose in the first seven years from that date 22,000,000 roubles, or on the Government's official valuation of the rouble, say £2,250,000 Sterling, i.e., £1,250,000 Sterling more, in 2 1/2 years less than the contract required.

(b) Lena performed the obligations of Article 37, which required the highest modern skill and knowledge, in both development and operating, with extraordinary success, engaging the very best advice on each aspect of the many difficult technical problems to be solved, acting with deliberation, but translating the final expert decisions into instant action, and ordering and installing the best modern plant and machinery without any delay on the part of Lena.

(c) Lena not only gave to the Government full Information about exploration work as required by Article 67, but, in addition, of its own initiative volunteered full Information about its processes for treating its ores, although in its opinion Article 68 permitted it td keep secret the processes if it chose. It thus enabled the Government to utilize in the Government's own metallurgical works vast resources of similar ore in the districts of the U.S.S.R. not included in the company's concession.

(d) Lena in general duly carried out its obligations under the Concession Agreement, save in so far as it was directly or indirectly prevented (i.) by the Government or by subordinate authorities for whose acts and defaults the Government had under the Concession Agreement accepted responsibility (Article 80), or (ii.) by force majeure (Article 83).

Apart altogether from the fact that the Government did not appear before the Court to prosecute its claims (if any) and prove them by evidence, and that, therefore, they must be rejected, the Court is satisfied that even if the Government case had been put and proved before it, whatever claims for damage could have been substantiated are amply covered by the very generous allowances in favour of the Government which the Court has made in the assessment of the amount due to Lena. The Court therefore rejects the claims by the Government against Lena.

21. There is, however, an allegation by the Government against Lena, not made in the telegrams mentioned in the last paragraph, with which the Court conceives it its duty to deal. In the telegrams of May 5, 1930, to the Chairman of the Court, and of the same date to Lena in London, contending that the Concession Agreement had been dissolved by Lena, and that this Court had ceased to function as pointed out above in paragraph 10 of this Award, the Government referred to what is described as "the refusal by Lena further to finance its enterprises", and in various recent articles published by the Govern- 48 ment in its Press, which were put in evidence before the Court, the Government alleged that the company was alone responsible.

Although this issue of finance was not raised by the Government in the telegrams defining the terms of reference, the matter is necessarily one which the Court has had to consider, since it affects the readiness and willingness of Lena to perform its contract; and in view of the fact that the Government did not attend the arbitration, the Court has given special attention to the whole of the evidence bearing on the financial history of the company and its relations with the Government, and has reached the conclusion that the Government was the cause of Lena's financial difficulties.

The following are some of the chief contributing factors:-

(d) The total gold production by Lena in the 43/2 years was 1,844 Russian poods (a pood = say 16 kilogrammes or 36 lb. avoirdupois), for which at London prices in accordance with Article 21 of the contract, the Government, which bought the whole, ought to have paid about £3,250,000 sterling. The Government, in fact, in breach of the Concession Agreement, insisted both on paying in roubles and on calculating the equivalent of the London price in roubles at an exchange rate officially fixed by itself, without regard to the world value of the Russian rouble, at 9.45 roubles to the £1 sterling.

This official rate assumed for the rouble is very much greater value than it really possessed on the average of the 4 1/2 years since 1925. The true ratio cannot be ascertained with certainty, as the rouble has not been quoted on foreign exchanges, and no test of the market value of gold in Russia was possible as Lena's freedom of sale granted by Article 20 was made a nullity so far as gold is concerned by the Government forbidding any person in Russia to buy gold, subject, according to the evidence, to the penalty of death.

It was said in evidence that latterly the rouble was not worth more than 40 to the £1, or one-quarter of the official value; and as a result the company appears during the 4 1/2 years to have received for its gold less than it ought to have under the contract by at least, say, £1,000,000 sterling. It is, however, unnecessary for the Court to arrive at any precise conclusion on this point, as the company did not make any actual claim for further payment.

(b) There was a large loss of gold by theft, which Lena in its evidence put at 30 per cent. to 40 per cent., or, say, £1,000,000 sterling. This loss, which we do not doubt was serious, would have been reduced to very much smaller proportions if the Government had carried out its obligations under Articles 35 and 80, in regard to police protection and the control of local authorities, whose duty it was to help the company’s administration.

(c) The Government wrongfully, in breach of Article 2, refused to Lena valuable extensions of the gold area of the Concessions in the Lenskoi-Vitimsk district, called Kollara and Kitejamacha, which, according to the evidence, were discovered by Lena in 1927 and ought to have been available to Lena for working in 1928. These gold-bearing areas are to-day being worked by the Government, who state officially that they expect to employ there next year 5,000 workmen. The Court cannot estimate what amount of profits the company would have made there in 1928, 1929, and 1930, but they would probably have been substantial.

(d) The Government wrongfully refused similar extensions in the Urals (Elizavetinsky iron mines) and in the Altai (Hair-Kumin fire-clay deposits).

The Elizavetinsky iron-ore deposits were just outside the Sissertski area of Article 1 of the Concession Agreement, but continguous to the deposits within the Concession which fed the modern Sverdlovsk furnaces erected by the company. It was entitled as of right to the grant under Article 2.

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The Hair-Kumin area was in 1928 treated by the Government as included in the Altai district conceded by Article 1; but anyhow the company was entitled to it under Article 2. According to the evidence, it contained the only fire-clay deposits of the Altai district and was therefore of great importance for making, e.g., the linings of furnaces. In consequence of the deprivation Lena was forced to import from Germany at great cost.

It is noteworthy that the date of the Government’s definitive repudiation of these two very important rights of Lena was October, 1929. Both Elizavetinsky and Hair-Kumin would have afforded valuable additions to the company’s assets, and would have increased its future profits.

(e) According to the evidence the Government wrongfully prevented Lena from working a large deposit of marble, which was of a kind both suitable and necessary as limestone flux for metallurgical smelting. This deposit was within the Concession area of Article 1, and Lena had a right to work it. In consequence of the deprivation Lena was forced to buy or work inferior limestone at a greater cost.

(f) The Government for not less than 15 months, namely, till June, 1927, delayed transferring to the company the coal and anthracite mines, which. were essential for its metallurgical production, and should under the Concession Agreement have been available for the company's exploitation early in March, 1926. Early delivery was important in order to avoid delay in designing the furnaces suitable for the kinds of fuel available.

(g) The Government in breach of their obligations under the combined effect of Article 71, paragraph 1 and Article 80, paragraph 2, caused many of the workmen and employees of Lena to lose trade union rights and political rights (e.g., of voting); and in addition in 1929 it launched and fomented a class war against all persons employed by Lena, on the ground that the company was a capitalist enterprise. By reason of the premises the Government gradually caused the whole staff of Lena, higher and lower, technical and non-technical, to resign in large numbers.

This led to disorganisation, and it became more and more difficult, and finally impossible, to get the necessary qualified men in those remote places to carry on. This attitude of the Government and of "all organizations of central and local power" (Article 81), including the trade unions, and the various Labour authorities from the lowest to the highest, acting under the Government's encouragement, culminated in a raid directed by the Central Government and carried out by the O.G.P.U. ("the Federal Political Police"), on the night of December 15, 1929.

(h) The raid was executed simultaneously on that night at practically every one of the numerous establishments of Lena throughout its vast concessions. These remote places were situated at great distances apart, and many of them far from railways. Bodaibo, the centre of the gold concession in Eastern Siberia, was 4,500 miles from Moscow; the chief centre of the Altai concession was 2,400 miles from Moscow, and Sverdlovsk, the chief town of the Ural concession, was over 1,300 miles from Moscow.

About 131 men, including the highest officials of the company, managers, metallurgists, electrical engineers, mine managers, and chiefs of the operating departments, were all seized and their persons and premises searched and their papers, including a mass of confidential documents, such as plans, reports, and investigations into process necessary for the scientific operation of the various works, were taken away. About 12 of these officials were arrested, and some were subsequently prosecuted in the Soviet Court at Moscow on charges of "counter-revolutionary activity and espionage" against the Government.

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[h] Immediately after the raid and concurrently with the subsequent criminal proceedings against the persons arrested the campaign in the official Press against the company was made more aggressive and violent. But throughout this campaign no Charge of "espionage" or any other political activity was ever made against the company by the Government in the correspondence, or in the many interviews between the chief representatives of Lena and the leading members and officials of the Government.

The natural result of this campaign, culminating in the raid and prosecution, was that the staff of Lena, including the whole of its labour, was terrorized.

A local raid of the same kind was carried out at Sverdlovsk on February 4, 1930, when 14 persons were similarly searched.

The criminal trial took place after the arbitration proceedings had begun, and it is not necessary for the Court to discuss it or the constitutional relationship in Soviet law between the Executive and the Judiciary, and between executive policy and justice, save to observe that it rests on principles fundamentally different to those of the rest of the Western world The effects of this relationship were particularly apparent in the evidence before the Court in regard to "Labour Courts" in the Lenskoie area in connexion with gold thefts and with trade union questions. So far as Lena's employees are concerned there was nothing in the evidence before the Court to suggest that they had been guilty of any "espionage" or other disloyalty to the Government.

(i) During the autumn of 1929 and the Winter of 1929-30 old difficulties of Lena were aggravated and many new ones arose, partly in connexion with trade union claims, partly in connexion with the furnishing of supplies - e.g. cereals for men and horses - causing grave troubles in regard to labour and transport. For these the conduct of the Government was responsible.

The result of the actions of the Government described in sub-paragraphs (a) to (i) above was to deprive the company of available cash resources, to destroy its credit, and generally to paralyse its activities.

22. Before drawing final conclusions upon the above-mentioned facts it is desirable to state the legal form in which Lena's claim was presented to the Court. It was admitted by Dr. Idelson, counsel for Lena; that on all domestic matters in the U.S.S.R. the laws of Soviet Russia applied except in so far as they were excluded by the contract, and accordingly that in regard to performances of the contract by both parties inside the U.S.S.R. Russian Law was "the proper law of the contract", i.e., the law by reference to which the contract should be interpreted.

But it was submitted by him that for other purposes the general principles of law such as those recognized by Article 38 of the Statute of the Permanent Court of International Justice at The Hague should be regarded as "the proper law of the contract" and in support of this submission counsel for Lena pointed out that both the Concession Agreement itself and also the agreement of June, 1927, whereby the coal mines were handed over, were signed not only on behalf of the Executive Government of Russia generally but by the Acting Commissary for Foreign Affairs, and that many of the terms of the contract contemplated the application of international rather than merely national principles of law. In so far as any difference of Interpretation might result the Court holds that this contention is correct.

23. The company's claim was put thus. Lena made no claim for damages for any breaches of contract down to the time of the final claim, although it relied on them as part of the history of the case and as an answer to various claims of the Government. Its main claim it put in two alternative ways, preferably the second.

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The first was for damages for breach of contract-viz., the present value of the future profits lost by reason of the Government's acts and defaults. The second was for restitution to the company of the full present value of the company's properties, by which in the result the Government had become "unjustly enriched." This second formulation of the case rested upon the principle of Continental law, including that of Soviet Russia, which gives a right of action for what in French law, is ,called "Enrichissement sans cause"; it arises where the defendant has in his possession money or money's worth of the plaintiff's to which he has no just right.

This right is recognized; and enforced in Germany under Article 812 of the Civil Code . It is also recognized in Scottish law, but not fully in English law; although the English right of action "for money had and received" on "total failure of consideration" often leads to the same result. The principle was discussed and approved in the British House of Lords in the Scotch case of Cantiare San Rocco S.A. v. Clyde Shipbuilding Company, Limited, 1924 Appeal Cases, p. 226.

Counsel for Lena contended that the Government was, in fact, in possession, present and future; throughout the remainder of the Concession (25 years for Lenskoi and 45 years for the rest) of Lena's valuable properties, into which Lena had put £3,500,000 sterling, and from which Lena was entitled, if the Government had performed its contract, to great profits; and that, as the Government had wrongfully turned the company out of Russia, it obviously could show no "just cause for its enrichment."

24. It follows that, as the question of "just cause" is in issue, it is material to consider the Government's conduct in doing what the Court decides that it did. On that question the following facts are relevant:-

(a) In the raid on December 15, 1929, a large number of documents throwing light on the best methods of working the difficult metallurgical processes and ore dressing, upon a knowledge of which the successful exploitation of the company's enterprises by anyone else would depend, were taken away by the Government. It is immaterial whether the documents were permanently retained or returned after a certain delay.

(b) At this time the company’s greatest schemes of development of mines, flotation plants, metal extraction, furnaces, &c. covering vast areas of ground - at Sverdlovsk alone 21 acres - were nearly completed, and everything practically in working order - except for the final ascertainment of the best method of dealing with the zinc concentrates in the Altai.

(c) As Lena’s counsel pointed out, these steps so taken by the Government were such as to promote the Five-Year Plan.

25. The Court finds as a fact that this state of affairs in which Lena found itself in February, 1930, brought about (in the words of Lena’s telegram demanding arbitration) a "total impossibility for Lena of either performing the Concession Agreement or enjoying its benefits."

Original The Court further decides that the conduct of the Government was a breach of the contract going to the root of it. In consequence Lena is entitled to be relieved from the burden of further obligations thereunder and to be compensated in money for the value of the benefits of which it had been wrongfully deprived. On ordinary legal principles this constitutes a right of action for damages, but the Court prefers to base its award on the principle of "unjust enrichment," although in its opinion the money result is the same.

26. It remains to consider the amount which on either basis ought to be paid. The problem before the Court is to arrive at the present value, if paid in cash now, of future profits which the company would have made and which the 52 Government now can make-on the assumption of good commercial management and the best technical skill and up-to-date development. In the case of Lena that assumption has been fully proved by past facts. In the case of the Government it is legally just.

The problem is, therefore, similar to that of ascertaining a fair purchase price for a going concern. The principles of such valuations are to-day, well known, as the result of accumulated experience in the estimating of mineral properties all over the world. In Article 84 of the Concession Agreement, which deals with optional redemption by the Government on the expiration of 35 years, it is expressly provided that the purchase price is to be "determined by multiplying the average annual income by the number of years remaining to the end of the concession, with discount of incomes intended to be paid in advance" (i.e., under the redemption) "of 5 per cent. per annum," and that "on calculating the income Lena is bound to be guided by the methods generally adopted in large mining and metallurgical enterprises of England and the U. S. A." These methods the Court has followed in its calculations.

The award then explains at length the "primary factors" of the method of calculation and then, in Paragraph 27, gives the figures arrived at. This part of the award is omitted in The Times, which reproduces only the following totals:

Lenskoie   Gold

£      985,000

Urals   Copper

£   1,900,000

          Iron

£   7,000,000

Altai   Copper, lead, zinc, silver, gold

£   3,080,000

Total sum awarded

£12,965,000

The Court directs the Government to pay to Lena the above sum of twelve millions nine hundred sixty-five thousand pound Sterling.

28. In the course of the hearing it was admitted by Lena that the Government had lent the company some 4,500,000 roubles, and that the company was, down to September 30, 1929, behindhand to the extent of 644,000 roubles in its payment of royalties, and that the Government was claiming a further 147,000 roubles as royalty on the portion of the price paid for gold represented by certain "premium" additions which had been made in response to Lena's complaint that it was not getting English sterling or its equivalent as due under Article 81.

Evidence was given on behalf of Lena of an understanding that repayment of the loan was not to be demanded because of the non-payment by the Government of the price of the gold in sterling, and that the Shorts on the royalties were only to be paid on receipt by Lena on October 1, 1929, of 25 per cent. advance payment for the ensuing year's gold output.

Without deciding whether these understandings ever became binding agreements, we are of opinion that the Government's claim to these moneys must be subject to a defense by way of Set-off of the short payment of the gold price (See Paragraph 21 (a) above). As this was not less than £1,000,000 judgment must be given for Lena on these two claims by the Government.

29. Lena, as above stated, put forward an alternative claim. This was for restitution of the money spent by the company: - (a) On prospecting, development, and equipment; (b) on costs incidental to obtaining the concession; and (c) on the acquisition of shares of the old companies, (d) interest. The total amount so spent was about £8,500,000 Sterling. Of this amount (a) rep- 53 resented about £3,5,00,000; and (c) about £4,500,000. It was contended that restitution was due on the principle of "unjust enrichment," and in regard to (c) reliance was placed on the terms of the special agreement contained in Schedule 3 of the Concession, whereby Lena guaranteed the Government against claims by the old companies mentioned in that schedule, which were expropriated in 1918-19, when the Government nationalized private mineral properties, or by their shareholders.

Head (c) would have been open to considerable doubt, but the Court would have allowed (d) if it had not been covered by the main claim, in respect of which the Court decides in favour of Lena.

30. if the Government should think that the Court's conclusions on the facts would have been different if the Government's witnesses had been before the Court, the Court regrets their non-attendance at its sittings; but it is bound to observe that nobody but the Government itself is to blame for any such incompleteness in the evidence. In truth, however, so much of the essential evidence, upon which the Court 's conclusions depend, was contained in written documents of a contemporaneous character, and the oral evidence of the company's witnesses was corroborated to so large an extent by documents or admitted facts, that the Court feels sure that its conclusions would not have been in any material degree modified in favour of the Government by any evidence the Government could have called.

31. The Court directs that all moneys due shall be paid in British sterling, and shall carry interest at 12 per cent., pursuant to the terms of Article 82 of the Concession Agreement from the date of this award.

32. The Government is directed to repay to Lena one-half of the expenses for the chairman and the secretariat on production of the chairman's receipt for the payment of the total amount due therefor.

33. The Court resolves that the Concession Agreement is dissolved.

(Signed)

O. STUTZER.

LESLIE SCOTT.

*It is believed that the award has never been published in the United States, the only other publication appearing in The Times (London), September 3, 1930, from which the following text has been reprinted.

Referring Principles
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