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Weick, Günter, Force Majeure, ZEuP 2014 at page 281 et seq.

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Weick, Günter, Force Majeure, ZEuP 2014 at page 281 et seq.
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Force Majeure

Rechtsvergleichende Untersuchung und Vorschlag für eine einheitliche europäische Lösung

von Günter Weick, Gießen

[...]

VII. Fazit

Das deutsche Zivilrecht hat sich mit seinem dominanten Verschuldensprinzip im vertraglichen und außervertraglichen Haftungsrecht den Blick auf die force majeure als ein wichtiges Rechtsproblem verstellt. Die Praxis hat deshalb dafür ein eigenes System aufgebaut, und durch die Europäisierung ist das Problem für massenhafte Geschäfte, wie Pauschalreisen oder Banküberweisungen, auch in Deutschland gesetzlich relevant geworden.

Bei der Suche nach einem einheitlichen Begriff bietet das französische Recht die am weitesten fortgeschrittene Lösung, die auch im Wesentlichen mit der CISG und einem Teil der deutschen Literatur und Rechtsprechung zur "höheren Gewalt" übereinstimmt. In Anlehnung daran werden folgende allgemeine Voraussetzungen vorgeschlagen: Ein Ereignis, das außerhalb der Kontrolle beider Parteien liegt, von außen kommt (extérieur), unvorhersehbar (imprévisible) und unwiderstehlich (irrésistible) ist, wobei das letztere Merkmal sowohl die Unvermeidbarkeit als auch die Unüberwindlichkeit einschließt. Das Ereignis muss derart auf das Vertragsverhältnis einwirken, dass dessen Erfüllung vorübergehend oder endgültig unmöglich wird. Wird die Erfüllung nur erschwert, so liegt ein Fall der hardship vor, der nicht mit der force majeure vermischt werden sollte.
Referring Principles
A project of CENTRAL, University of Cologne.