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Asam, Herbert, UN-Kaufrechtsübereinkommen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, RIW 1989, at 942 et seq.

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Asam, Herbert, UN-Kaufrechtsübereinkommen im deutsch-italienischen Rechtsverkehr, RIW 1989, at 942 et seq.
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Bei international tätigen Unternehmen, die im Rahmen abgeschlossener Kaufverträge vorleisten und ihren Kunden damit Lieferantenkredite einräumen, kann man in der Regel davon ausgehen, daß diese zur Vorfinanzierung ihrer Gemeinkosten, ihrer Herstellungskosten und ihrer Vertriebskosten mit Bankkrediten in Höhe ihrer vorfinanzierten Außenstände arbeiten36. Es dürfte sich als der Ausnahmefall darstellen, daß solche im Export tätigen und einem verstärkten Wettbewerb ausgesetzten Unternehmen über ein derartiges Maß an Liquidität verfügen, daß sie ihre generell und aus Anlaß der konkreten Vertragsdurchführung entstehenden Kosten aus eigenen Mitteln zu finanzieren in der Lage sind. Was die Höhe der Verzinsung angeht, so erscheint ein Abstellen auf den im Verkäuferland geltenden Diskontsatz angebracht.

36Vgl. in diesem Sinne OLG Schleswig, 21.12.1954, NJW 1955 S. 425.

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