[Subsequently set out in detail.]
1272Im folgenden wird zunächst wieder allgemein von Neuverhandlungspflichten die Rede sein, wobei stets Neuverhandlungspflichten i.w.S., d.h. unter Einschluß von Neuverhandlungsobliegenheiten, gemeint sind.
1272Im folgenden wird zunächst wieder allgemein von Neuverhandlungspflichten die Rede sein, wobei stets Neuverhandlungspflichten i.w.S., d.h. unter Einschluß von Neuverhandlungsobliegenheiten, gemeint sind.