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Lutter, Marcus, Der Letter of Intent, 3rd ed., Cologne, Berlin, Bonn, Munich 1998

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Lutter, Marcus, Der Letter of Intent, 3rd ed., Cologne, Berlin, Bonn, Munich 1998
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1. Der Letter of Intent ist eine Erfindung der US-amerikanischen Vertragspraxis202 und hat sich von dort aus rasch über die Welt verbreitet. Er hat aber auch seine drei zentralen Rechtsfragen damit in alle nationalen Rechtsordnungen eingebracht:

(1) Ist mit ihm der intendierte Vertrag bereits geschlossen?

(2) Enthält der Letter of Intent zumindest vertragliche Abreden im Vorfeld?

(3) Erwachsen aus ihm beim Scheitern des geplanten Vertrages Schadensersatzansprüche des Empfängers gegen den Absender?

2. Dementsprechend finden sich zu allen diesen Fragen heute Stellungnahmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur vieler Länder203, aber eben auch mehr und mehr und vor allem in den USA gerichtliche Entscheidungen. Dabei ist jedenfalls für die USA eine deutliche Akzentverlagerung im Verhältnis zur Rechtslehre in Deutschland und auf dem Kontinent festzustellen: In den USA geht es mehr und durchaus dramatischer um die Frage, ob der Vertragsschluß bereits stattgefunden hat204 und sehr viel weniger um vorvertragliche Schadensersatzpflichten205. Das hängt naturgemäß zusammen mit der großen Zurückhaltung des anglo-amerikanischen Rechts gegenüber vorvertraglichen Pflichten im Vergleich etwa mit einigen kontinentalen Rechten.

[Subsequently set out in detail.]

202Stiefel, S.237: Krause, S.474.
203Sehr hilfreich sind hier die Reports to the XIIIth Congress der International Academy of Comparative Law, Montreal 1990, herausgegeben von Hondius («Precontractual Liability», 1991).
204Siehe dazu die Beispiele aus der Rechtsprechung unten sub II,4d) S.121 ff. Zuletzt wieder Arcadian Phosphates, Inc. v. Arcadian Corp., 884 F.2d 69 (2d Cir. 1989) zur Auslegung eines «memorandum of understanding» (nicht bindend).
205Dazu Klapisch, S.111 ff., und Turack, S. 344ff.

Referring Principles
A project of CENTRAL, University of Cologne.