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BGH NJW 2005, 2618

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Widersprüchliche Bestimmungen in Sozietätsvertrag - Übernahmerecht, Abfindungs- und Mandantenschutzklauseln

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2818

Widersprüchliche Bestimmungen in Sozietätsvertrag - Übernahmerecht, Abfindungs- und Mandantenschutzklauseln

BGB §§ 133, 157, 705, 730ff.

1. Bei nach dem Wortlaut (scheinbar) widersprüchlichen Bestimmungen eines Gesellschaftsvertrags (hier: Übernahmerecht, Abfindungs- und Mandantenschutzklausel in einem Steuerberatungs-Sozietäts-Vertrag) ist einer Auslegung der Vorzug zu geben, bei welcher jeder Vertragsnorm eine tatsächliche Bedeutung zukommt, wenn sich die Regelungen ansonsten als ganz oder teilweise sinnlos erweisen würden.

2. Erfüllt ein Gesellschafter nach seinem Ausscheiden eine vorher entstandene Schuld der Gesellschaft (hier: Steuerschuld) ist der Erstattungsanspruch als unselbstständiger Rechnungsposten in die Auseinandersetzungsbilanz aufzunehmen.

BGH, Urteil vom 7. 3. 2005 - II ZR 194/03 (OLG Hamm)

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Referring Principles

Trans-Lex Principle: IV.5.3 - Interpretation in favor of effectiveness of contract