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Rieger, Thomas, Grundsätze der Unternehmensenteignung in der Rechtsprechung des Iran-United States Claims Tribunal, Cologne 1995

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Rieger, Thomas, Grundsätze der Unternehmensenteignung in der Rechtsprechung des Iran-United States Claims Tribunal, Cologne 1995
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Sämtlichen dieser Werte [Ertrags-, Substanz- und Liquidationswert] ist gemeinsam, daß sie anhand dies für das jeweilige Unternehmen bzw. für den jeweiligen Gegenstand relevanten Marktes zu bestimmen sind. Dabei wird ein funktionsfähiger Markt zugrundegelegt, auf welchem unter optimalen Bedingungen gut informierte, profitorientierte Anbieter und Nachfrager freiwillig aufeinandertreffen. Der unter diesen Marktbedingungen tatsächlich erzielbare Preis bestimmt den Wert (sog. "Marktwert"604 bzw. "fair market value"605). Die Marktbezogenheit der Bewertung wird dort zum Problem, wo es für den zu bewertenden Gegenstand bzw. das zu bewertende Unternehmen keinen bzw. noch keinen funktionsfähigen Markt gibt. Dies gilt beispielsweise für neugebildete Kapitalgesellschaften, bei denen eine verläßliche Einschätzung zukünftiger Erträge dadurch erschwert wird, daß sich die hierfür erforderlichen Prognosen nicht auf Ertragsdaten der Vergangenheit stützen können.606 Stehen die erforderlichen Marktdaten nicht oder nur unvollständig zur Verfügung, so wird die Bewertung mehr oder weniger spekulativ und dadurch unbrauchbar.

[Subsequently set out in detail, discussing the DCF-Method and Book Value-Method with references to international arbitral case law.]

604Oder auch "Verkehrswert", "Zeitwert" oder "Tageswert". H. Fischer, op. cit. Fn. 593 [H. Fischer, Bewertung beim Unternehmens- und Beteiligungskauf, in: Handbuch des Unternehmens- und Beteiligungskaufs (Hrsg. W. Hölters 1992)], S. 103, weist darauf hin, daß jeder dieser Begriffe zwei Einzelwerte zulasse, nämlich den, der von den Wiederbeschaffungskosten ausgehe, und den, der dem möglichen Einzelveräußerungserlös entspreche.
605E. Kohler, A Dictionary for Accountants (1975), S. 306: "The fair market value of a company is the amount at which a seller willing to sell at a fair price and a buyer willing to buy at a fair price will trade."
606J. Rodegra, M. Gogrewe, op. cit. Fn. 602 [J. Rodegra, M. Gogrewe, Zum Unternehmenskauf in den Neuen Bundesländern, Deutsch-Deutsche-Rechtszeitschrift 10 (1991), S. 357], S. 356 f. Gleiches galt etwa auch für die früheren volkseigenen Betriebe der DDR, deren wirtschaftliche Entwicklung in der Vergangenheit nicht vom Marktgeschehen, sondern von der zentralen Planung abhängig war.

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