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Müller, Georg, Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten nach englischem und deutschem Recht, Heidelberg 1994

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Müller, Georg, Vorvertragliche und vertragliche Informationspflichten nach englischem und deutschem Recht, Heidelberg 1994
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Content

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3. Verletzung einer vertraglichen Pflicht

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[...]

C. Implied Terms

Im letzten Teil ging es darum, die ausdrückliche Erklärung einer Vertragspartei als vertragliche oder vorvertragliche einzuordnen. Mittels eines implied term kann demgegenüber der Vertragsinhalt um Klauseln ergänzt werden, die nicht ausdrücklich zwischen den Parteien zur Sprache gekommen sind. Die Einfügung dieser zusätzlichen Bestimmungen kann als das charakteristische Instrument des Common Law zur Fortentwicklung des Vertragsrechts bezeichnet werden21 . Im deutschen Recht dienen das dispositive Gesetzesrecht und die ergänzende Vertragsauslegung ähnlichen Zwecken. Vertragspflichten dieser Art sind vielfältigster Natur; sie erstrecken sich auch auf Informationspflichten.

Konstruktiv sind drei Möglichkeiten auseinanderzuhalten, den Vertragsinhalt zu ergänzen: terms implied in fact, in law or by custom or trade usage22 . Die für die Einfügung von Informationspflichten bisher am wenigsten bedeutsame ist die zuletztgenannte. Dabei handelt es sich vor allem um die Einbeziehung kollektiver, z. B. tarifvertraglicher Regelungen in einen einzelnen (Arbeits-) Vertrag23 oder die Zugrundelegung von Handelsbräuchen.24 Auf diese Kategorie wird im folgenden nicht mehr eingegangen.

I. Vertragsergänzung auf tatsächlicher Grundlage (terms implied in fact)

Die Einbeziehung von Vertragsklauseln auf tatsächlicher Basis hat als eindeutigen Bezugspunkt - ebenfalls - die vermutete Übereinstimmung der Parteien25 . In Teilen deckt sich vor allem diese Fallgruppe mit der ergänzenden Vertragsausle- 158 gung des deutschen Rechts, wobei der Anwendungsbereich der letzteren jedoch erheblich weiter ist.

1. Business efficacy

Auf tatsächlicher Grundlage kann der Vertragsinhalt in zweifacher Weise erweitert werden. Zum einen mittels des buisiness efficacy-Tests. Dessen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses offenbar wird, daß die Parteien unterlassen haben, etwas zu regeln, was notwendig ist, um die Transaktion erst wirksam oder möglich zu machen. Die Hinzufügung darf nicht einseitig auf Kosten einer Partei gehen: beide Partner müssen über die Zuweisung der Risiken und Gewinnchancen einig gewesen sein, ohne sie aber zum Vertragsinhalt gemacht zu haben. Leitentscheidung ist The Moorcock.26 Die Beklagten waren Eigentümer eines Kais und gestatteten den Klägern, ihr Schiff an diesem Kai zu entladen. Das Schiff wurde beschädigt, als es bei ablaufendem Wasser auf dem Grund aufschlug. Der Court of Appeal legte seiner Entscheidung die stillschweigende Vertragsklausel zugrunde, daß die Kläger dafür Sorge zu tragen hatten, daß an dem Ankerplatz das Löschen einer Ladung überhaupt sicher erfolgen konnte27 .

2. Bystander

Die zweite Untergruppe wird als bystander-Test bezeichnet. Sein Inhalt läßt sich am treffendsten mit den immer wieder zitierten Worten von MacKinnon L.J. umschreiben:

"Prima facie that which is any contract is left to be implied and need not be expressed is something so obvious that it goes without saying; so that, if while the parties were making their bargain, an officious bystander were to suggest some express provisions for it in their agreement, they would testily suppress him with a common, 'Oh, of course' "28 .

Auch in diesem zweiten Anwendungsbereich der terms implied in fact handelt es sich um einen subjektiven Test, der nicht mit dem objektiven Durchschnittsbeobachter des deutschen Rechts verwechselt werden darf: nicht der Dritte, sondern die Parteien sind der Bezugspunkt29 .

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3. Entscheidungshilfen

Das Verhältnis beider Unterkategorien zueinander war nicht immer ganz klar; man könnte den zuerst genannten Anwendungsfall durchaus auch als Unterfall des zuletzt genannten begreifen, so daß die Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müßten30 . Mittlerweile ist jedoch geklärt, daß es sich um eine Alternative handelt31 .

Die Gerichte sind mit der Annahme beider Vertragsergänzungssysteme sehr zurückhaltend. Es muß ohne Zweifel sein, wie die Parteien sich - hätten sie an den Umstand gedacht - bei Vertragsabschluß verhalten hätten. Zur Beantwortung dieser Hypothese kann das Gericht auf den tatsächlichen Vertragstext (intrinsic matters), aber auch auf die Umstände des Vertragsabschlusses (extrinsic matters) zurückgreifen. Es reicht nicht aus, daß eine zusätzliche Klausel vernünftig oder fair gewesen wäre; das Vertragsgleichgewicht bleibt grundsätzlich unangetastet. Auch rechtspolitische Erwägungen sollen keine Rolle spielen32 . Eine Vertragsergänzung im Wege eines term implied in fact findet daher außerdem nicht statt, wenn eine ausdrückliche Vertragsbestimmung dem entgegenstehen würde. Diese muß allerdings selbst eindeutig sein33 .

4. Anwendungsbereich

Der Schwerpunkt des Anwendungsbereichs beider Fallgruppen liegt bei den auf die Vertragserfüllung bezogenen Pflichten. Wenn dazu etwa das kooperative Zusammenwirken der Vertragspartner erforderlich ist, wird eine Klausel als Bestandteil in den Kontrakt implementiert, nach der jede Partei verpflichtet ist, all das - aber auch nur das - zu unternehmen, was notwendig ist, um das Vertragsziel zu erreichen34 . Auf der Hand liegt eine Vertragsergänzung ebenfalls, wenn zum Ex- oder Import von Waren staatliche Genehmigungen erforderlich 160 sind. Haben die Parteien dafür keine Vorsorge getroffen, ist es Sache des Gerichts, eine Seite zum Beschaffen der Lizenz zu verpflichten35 .

Informationspflichten werden über diese Fallgruppe nur selten in den Vertragstext inkorporiert. Das erklärt sich schon daraus, daß derartige Pflichten in der Regel nicht notwendig sind, um leine Transaktion durchführen zu können oder aber vollständig auf der Hand liegen. Außerdem würden sie oft die Vertragsäquivalenz verändern. Vorstellbar sind einschlägige Konstellationen jedoch ohne weiteres. Sagt der Verkäufer eines Grundstücks, dem auch das angrenzende Land gehört, dem Käufer zu, ihn davon zu unterrichten, wenn er auch diese Fläche zu verkaufen gedenkt, um ihm die Möglichkeit eines ersten Angebotes zu geben, so kann unter besonderen Umständen in den Vertrag eine Bestimmung hineingelesen werden, daß dies auch dann gilt, wenn der Verkäufer das angrenzende Grundstück zu verschenken gedenkt36 .

Eine Hinweispflicht auf tatsächlicher Grundlage wurde vom Court of Appeal in einer jüngeren Entscheidung erörtert, letztendlich jedoch abgelehnt37 . Der Kläger war bei einem englischen Arbeitgeber angestellt und wurde als Fahrer von Kraftfahrzeugen in Äthiopien beschäftigt. Der Arbeitsvertrag regelte im einzelnen, wer welche Kosten und Aufwendungen der Auslandstätigkeit zu tragen hatte (Unterkunft, Reisespesen; medizinische Versorgung usw.). Bei einem ausschließlich von einem Dritten verschuldeten Unfall während der Beschäftigung in Äthiopien wurde der Kläger verletzt. Der Dritte entkam unerkannt; eine Versicherung bestand zugunsten des Arbeitnehmers nicht. Der Kläger vertrat unter anderem die Ansicht, der beklagte Arbeitgeber hätte ihn vor der Abreise darauf aufmerksam machen müssen, daß ein besonderes Risiko für ihn bestehe und er im eigenen Interesse um Versicherungsschutz nachsuchen solle. Um eine derartige Verpflichtung sei der Vertrag zu ergänzen. Da der Arbeitgeber dem nicht nachgekommen sei, sei er schadenersatzpflichtig. Der Court of Appeal folgte dem nicht. Es sei nicht anzunehmen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer derartigen Vertragsbestimmung zugestimmt hätten, wenn sie zwischen den Parteien zur Sprache gekommen wäre; dies gelte insbesondere mit Rücksicht auf die anderweitigen Vertragsklauseln, die einzelne Risiken ausdrücklich zwischen den Parteien verteilt hätten. Diese Regelung sei abschließend.

Der Fall offenbart die intrikate Schwierigkeit einer nachträglich eingeführten Informationspflicht via implied term. Formal wird zwar nur die Verpflichtung zu warnen, hinzuweisen oder aufzuklären zum Gegenstand des Vertrages gemacht. De facto wäre mit der entsprechenden Vertragsergänzung jedoch gleichzeitig diese Pflicht erfüllt. Ein Auseinanderfallen ist kaum denkbar. Diese Besonderheit von 161 Informationspflichten unterscheidet deren Hinzufügung zum Vertragsinhalt von der Installierung von Klauseln, in denen es etwa um die Laufzeit des Vertrages, die sorgfältige Ausübung einer bestimmten Pflicht oder die mangelfreie Lieferung der Ware geht. Außerdem wird typischerweise in das Vertragsgleichgewicht eingegriffen. Der Informationspflichtige wird in aller Regel eigene Vorteile offenlegen oder aber Kosten für die Beschaffung der Information gehabt haben. Der Vertragspreis trägt dem jedoch keine Rechnung.

II. Vertragsergänzung auf rechtlicher Grundlage (terms implied in law)

Von einer Vertragsergänzung auf tatsächlicher Grundlage streng zu unterscheiden sind Klauseln implied in law. Während erstere auf die gemeinsame Absicht im Rahmen dieses speziellen Vertragswerkes abstellen, haben letztere alle gleichartigen Verträge im Auge, die um präzise formulierbare Rechte oder Pflichten ergänzt werden sollten. Ausschlaggebend sind vor allem rechtspolitische Erwägungen (policy considerations): Wie sollte eine Gruppe von Rechtsverhältnissen ausgestaltet sein?38 Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß die Parteien weder alle bei Vertragsschluß maßgeblichen Umstände kennen noch alle Eventualitäten zukünftiger Entwicklungen voraussehen können. Ihre Regelungen im Vertragstext sind daher notwendigerweise kursorischer Natur; obwohl die Vertragstexte englischer Juristen typischerweise erheblich umfangreicher sind als bei uns üblich. Daher übernehmen terms implied in law Funktionen, die, kontinentalem Rechtsverständnis folgend, dem dispositiven Gesetzesrecht zukommen.

Das wird auch daran deutlich, daß die Frage term implied in law oder legal duty nicht überzeugend beantwortet werden kann. Dieselbe Verpflichtung kann konstruktiv auf beide Möglichkeiten gestützt werden39 . Ein deutliches Beispiel dafür sind die Offenbarungspflichten beider Parteien bei Verträgen uberrimai fidei40 . Wurden diese zunächst als implied terms begriffen,41 werden sie heute dagegen als Ausfluß einer Rechtspflicht verstanden42 . An Inhalt oder Anwendungsbereich hat dies nichts geändert. Die Konkretisierung einer floating charge auf bestimmte Vermögensgegenstände des Sicherungsgebers kann auf eine vertragli- 162 che oder gesetzliche Begründung zurückgeführt werden43 . Beim Verkauf von Waren werden Quantitätsabweichungen als Verstoß gegen eine Rechtspflicht bewertet (s. 30 Sale of Goods Act 1979), Qualitätsabweichungen dagegen über die Einfügung eines implied term sanktioniert (s. 14 Sale of Goods Act 1979). Die Berufung auf einen konkreten Vertragsbezug dient im zweiten Fall lediglich der Fiktion, daß gleichwohl der Parteiwille maßgeblich ist und es nicht darum geht, die Rechtslage angemessen zu gestalten.

Dieser Zusammenhang ist von den englischen Gerichten immer wieder anerkannt worden44 . Lord Wilberforce:

"I think that the movement of the law of contract is away from a rigid theory of autonomy towards discovery, or I do not hesitate to say imposition, by the courts of just sanctions, which can be ascribed to reasonable man in the position of the parties"45 .

Diese Haltung gibt jedoch wohl nicht mehr den heutigen Stand wieder. Im Laufe der 80er Jahre hat das House of Lords immer wieder die uneingeschränkte Vertragsfreiheit abstrakt als Wert an sich betrachtend von einer Intervention in Verträge qua term implied in law Abstand genommen46 . Diese Entscheidung muß in einem Zusammenhang mit der Tendenz gesehen werden, die Annahme einer duty of care wieder von restriktiveren Voraussetzungen abhängig zu machen47 . Der Protagonist einer weitergehenden Haftung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten war auch insoweit Lord Wilberforce48 . Die zunehmende Zurückhaltung im Deliktsrecht könnte jedoch auch dazu führen, im Vertragsrecht gewisse Erleichterungen möglich zu machen49 . Ob sich dies bestätigt, wird abzuwarten sein.

Unter dem Stichwort necessity50 der Vertragsergänzung wird gegenwärtig vielmehr nur noch ein Mindeststandard an objektiver Vertragsgerechtigkeit zur Ver- 163 fügung gestellt. Notwendigkeit darf dabei nicht absolut, sondern muß relativ zum Vertragstext, zu den Begleitumständen und insbesondere zum Vertragspreis verstanden werden51 . Klauseln, die als terms implied in law in Betracht kommen, stehen im Regelfall zur Disposition der Parteien. Durch ausdrückliche Bestimmungen im Vertragstext können sie Ergänzungen ausschließen, soweit sie dabei nicht über die Grenzen des Unfair Contract Terms Act 1977 hinausgehen52 .

Bestimmte Vertragstypen können nicht im Wege einer Inkorporierung zusätzlicher Regelungen ergänzt werden. Das beste Beispiel dafür sind die Articles of Association einer Kapitalgesellschaft (company). Nach s. 14 Companies Act 1985 binden sie die Gesellschaft und alle Gesellschafter und zwar auch im Sinne einer positiven Erfüllungsobligation, soweit es um Rechte und Pflichten in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter geht. Den Articles kommt damit gesetzesgleiche Wirkung zu. Sie sind beim Registrar of Companies zu hinterlegen, soweit sie vom Modell in Table A53 abweichen (ss. 8, 10 Companies Act 1985). Dort kann sie jeder Dritte einsehen, der Geschäftsbeziehungen mit der Gesellschaft anbahnen will, bereits unterhält oder nur Aktien zu erwerben gedenkt. Diese Personen würden ihres berechtigten Vertrauens auf die Dokumente beraubt, wenn ihr Inhalt im Wege eines implied term verändert werden könnte. Jede Ergänzung des Gesellschaftsvertrages hat auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg zu erfolgen (s. 9 Companies Act 1985: special resolution). Eine Implementierung zusätzlicher Rechte und Pflichten hat daher grundsätzlich zu unterbleiben54 .

1. Vertragsergänzung aufgrund gerichtlicher Entscheidung

Rechtstechnisch gibt es zwei Verfahren zu einer Erweiterung des Vertragsinhaltes aus Rechtsgründen: durch Entscheidung eines Gerichts oder durch Gesetz; erstere wirkt oft vorbereitend für letztere. Klassisches Beispiel für einen Vertragstyp, der von terms implied in law maßgeblich mitbestimmt wird, ist der Arbeitsvertrag. In der einschlägigen Leitentscheidung ging es um die Frage, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Versicherung abzuschließen, die im Falle eines Verkehrsunfalles nicht nur seinen eigenen Schaden, sondern auch den des Arbeitnehmers abdeckt55 . Der grundsätzliche Blickwinkel, den die Gerichte bei der Prüfung einnehmen, wird von Viscount Simonds wie folgt beschrieben: 164

"For the real question becomes, not what terms can be implied in a contract between two individuals who are assured to be making a bargain in relation to a particular transaction or course of buisiness; we have to take a wider view, for we are concerned with a general question, which, if not correctly described as a question of status, yet can only be answered considering the relation in which the drivers of motor vehicles and their employers generally stand to each other".

Davon ausgehend lehnte das House of Lords die Annahme eines entsprechenden implied term mehrheitlich ab. Es liege nicht im öffentlichen Interesse, angestellte Fahrer von Kraftfahrzeugen von einer Haftung für eigene Fahrlässigkeit freizustellen. Wenn überhaupt habe nur der Gesetzgeber darüber zu entscheiden, ob Arbeitgebern eine derartig weitgehende Pflicht aufzubürden sei56 . Demgegenüber betonte die überstimmte Minderheit, daß angestellte Führer von Kraftfahrzeugen genauso gestellt werden sollten wie die Eigentümer von selbst genutzten Fahrzeugen. Diese seien in aller Regel versichert.

Andere Beispiele für Vertragstypen, in denen derartige Konditionen ergänzt werden, sind etwa Mietverträge,57 Versicherungsverträge, Bankverträge,58 und Pauschalreiseverträge59 .

Eine Vertragsergänzung auf dieser Ebene kommt nur dann in Betracht, wenn die zu implementierende Klausel allgemeingültig formuliert werden kann - auch dies ein Beleg für die gesetzesnahe Stellung der terms implied in law. Dieses Erfordernis hindert die Rechtsprechung oft daran, Verträge sachgerecht zu ergänzen. In einem plastischen Beispiel wurde eine Partei dazu verpflichtet, die Vertragsbeziehung fortzusetzen, wenn ohne sie die Erfüllung eines Vertrages nicht möglich war60 . Die Gefahr derartiger Verallgemeinerungen wird überaus deutlich; die Aussage trifft nämlich schon dann nicht mehr zu, wenn eine Berechtigung zur Vertragsauflösung de iure oder de facto besteht61 . Zum zweiten wird deutlich, 165 wie stark die Fiktion eines derartigen Verbots auf vertraglicher Basis ist: der Sache nach kann eine solche Bestimmung nur als Rechtspflicht verstanden werden.

Die gleichen Mechanismen und Begründungsmuster sind anzuwenden, um vertragliche Informationspflichten zu installieren. In dem Fall des Angestellten, der Kraftfahrzeuge in Äthiopien steuerte,62 hatte dieser nicht nur argumentiert, daß der Arbeitgeber verpflichtet gewesen sei, eine Versicherung zu seinen Gunsten abzuschließen; er hatte sich auch darauf berufen, daß der Arbeitgeber ihn wenigstens auf sein besonderes Risiko Und die Notwendigkeit, selbst für Versicherungsschutz zu sorgen, hätte aufmerksam machen müssen. Aber auch dem wollte das Gericht weder auf tatsächlicher Ebene noch als term implied in law folgen63 . Gibson L.J. hob hervor, daß einerseits die Umstände auf Seiten der Arbeitnehmer hinsichtlich Dauer der Auslandstätigkeit, Art und Weise der Beschäftigung und damit der Charakter des zu tragenden Risikos variieren könnten. Zum anderen könnten Arbeitgeber - typischerweise Kleinunternehmen - damit überfordert sein, Gefahren und Risiken wegen Unzulänglichkeiten ausländischer Versicherungssysteme einzuschätzen und ihre Arbeitnehmer entsprechend zu unterrichten. Die Nützlichkeit einer solchen Hinweispflicht unter sozialen Gesichtspunkten reiche nicht aus, den Arbeitsvertrag entsprechend zu ändern. Alle damit im Zusammenhang stehenden Fragen einschließlich der notwendigen Ausnahmen und Einschränkungen einer derartigen Offenbarungs- oder gar Versicherungspflicht könne in hinreichender Weise nur der Gesetzgeber regeln.

Eine Offenbarungspflicht wurde jedoch in einer kurz darauf ergangenen Entscheidung des House of Lords bejaht, der in Zukunft erhebliches Gewicht zukommen könnte. Die Kläger waren Ärzte und hatten Arbeitsverträge mit dem Beklagten abgeschlossen. Durch ausdrückliche Bezugnahme war ein bestimmtes Altersversorgungssystem - geregelt in den Health Services (Superannuation) Regulations (North Ireland) 1962 - zum Bestandteil der Arbeitsverträge gemacht worden. Dieses wurde in der Folgezeit insoweit geändert, daß die Arbeitnehmer durch Sonderleistungen zusätzliche Versicherungszeiten erlangen konnten; dieses Recht mußte allerdings innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden (Health Services (Superannuation)(Amendment) (No 3) Regulations (North Ireland) 1974). Die Kläger hatten keine Kenntnis von dieser Möglichkeit und versäumten die Frist. Das House of Lords hielt den Arbeitgeber einstimmig für verpflichtet, die Arbeitnehmer auf die Möglichkeit hinzuweisen, die zu ihren Gunsten eingeführt worden war. Es legte seiner Entscheidung drei Voraussetzungen zugrunde (Lord Bridge):

(1)

"The terms of the contract of employment have not been negotiated with the individual employee but result from negotiations with a representative body or are otherwise incorporated by reference;

(2)

a particular term of the contract makes available to the employee a valuable right contingent upon action being taken by him to avail himself for its benefits;

166

(3)

the employee cann;ot, in all the circumstances, reasonably be expected to be aware of the term unless it is drawn to his attention".64

Sieht man sich diese Voraussetzungen näher an, stellt (1) auf den potentiellen, (3) auf den vermutet aktuellen Informationsvorsprung ab. Das ist nichts Ungewöhnliches. Informationsgefälle zwischen den Vertragspartnern ist eines der maßgeblichen Argumente für eine Pflicht zur Weitergabe von Kenntnissen. Was aber diesen Fall von dem vorgenannten maßgeblich unterscheidet, ist die Voraussetzung (2). Damit wird auf ein bereits bestehendes, aber vertragsfremdes Recht des "Informationsgläubigers" Bezug genommen. Vertragsfremd meint in diesem Zusammenhang, daß ein Dritten der Träger des Altersversorgungssystems nämlich, belastet worden wäre. Außerdem war für dieses Recht schon ein Ansatz vorhanden. Der in Äthiopien beschäftigte Kraftfahrzeugführer hätte dagegen auf ein nicht gedecktes Risiko aufmerksam gemacht werden müssen, und erst aufgrund dieser Basis hätte er sich einen Versicherungsanspruch verschaffen können. Außerdem wurde im ersten Fall typischerweise in das Vertragsgleichgewicht eingegriffen, weil der Arbeitgeber sich zunächst über den Umfang des Versicherungsschutzes in Äthiopien hätte informieren müssen. Das war im zuletzt genannten Fall nicht erforderlich. Der Beklagte hatte ausdrücklich Kenntnis von den schwebenden Berechtigungen der Kläger. Das Preis-Leistungs-Verhältnis blieb unverändert.

Dieser letzte Punkt klingt zunächst überzeugend, aber man kann durchaus bezweifeln, ob er von der ersten der drei Konditionen in allen Sachverhaltsgestaltungen eingehalten wird, denn dort heißt es am Ende, daß eine bloße Bezugnahme ausreichend ist. Der Informationspflichtige maß also nicht jedenfalls aktuelle Kenntnis von dein potentiellen Recht gehabt haben. Wie sich dies entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Interessant ist jedoch die Parallele zu den Situationen, in denen nach de neuen Rechtsprechung des House of Lords eine duty of care besteht. So wie dort auf die Zweckbestimmung der Information und das Wissen des Schuldners abgestellt wird, steht hier im Vordergrund, daß der Informationspflichtige von der latenten oder bestehenden Berechtigung wußte oder wissen mußte und die Gegenseite typischerweise auf entsprechende Hinweise angewiesen war.

Terms implied in law können also in nicht unerheblichem Umfang zur Statuiering von Informationspflichten führen. Beim Fehlen ausdrücklicher kontraktlicher Bestimmungen sind sie im wesentlichen die einzige Möglichkeit, während der Laufzeit eines Vertrages Informationspflichten zu begründen, die nicht retrospektiv auf den Vertragsabschluß zurückgeführt werden können. Deshalb liegt der Schwerpunkt bei Dauerschuldverhältnissen und dort wiederum bei Fragen der Erfüllung. Andererseits darf jedoch nicht verkannt werden, daß der Zwang, den Gegenstand und Anwendungsbereich der Informationspflicht abstrakt zu definieren, der Kreation derartiger Pflichten durch die Gerichte natürliche Grenzen 167 setzt. Die Vielzahl der verschiedenen Verträge und verschiedenen Vertragstypen läßt nur eingeschränkte Aussagen zu. Der Fall zur Altersversorgung von Arbeitnehmern ist jedoch ein gutes Beispiel für potentielle Anwendungsbereiche; daß seine rule auch andere Vertragstypen erfaßen wird, steht zu erwarten. Gleichwohl ist es noch zu früh, davon zu sprechen, daß englische Recht sei auf dem Weg, vertragsbegleitende Offenbarungspflichten im Prinzip anzuerkennen65 . Dazu ist die Entscheidung des House of Lords zu sehr auf den konkreten Fall bezogen und Reid ist nicht overruled worden.

2. Vertragsergänzung kraft Gesetzes

Die zweite Möglichkeit, den Vertragsinhalt via terms implied in law zu erweitern, ist ihre gesetzliche Fixierung. Das ist geschehen vor allem im Supply of Goods (Implied Terms) Act 1973 für hire-purchase Verträge,66 im Sale of Goods Act 1979, im Supply of Goods and Services Act 1982 und im Partnership Act 1890. Die Vorschriften in den drei zuerst genannten Gesetzen sind im wesentlichen gleichartig; beispielhaft wird daher nur auf den praktisch am bedeutendsten Sale of Goods Act 1979 Bezug genommen. Danach sind die Rechtsmängelhaftung und weite Teile der Sachmängelhaftung als vertragliche Regelungen zu behandeln:67

S. 12 Implied terms about title, etc.

In a contract of sale, other than one to which subsection (3) below applies, there is an implied condition an the Part of the seller that in the case of a sale he has a right to sell the goods, and in the case of an agreement to sell he will have such a right at the time when the, property is to pass.

(2) In a contract of sale, other than one to which subsection (3) below applies, there is also an implied warranty that -

(a) the goods are free, and will remain free until the time when the property is to pass, from any charge or encumbrance not disclosed or known to the buyer before the contract is made, and

(b) the buyer will enjoy quiet possession of the goods except so far as it may be disturbed by the owner or other person entitled to the benefit of any charge or encumbrance so disclosed or known.

(3) This subsection applies to a contract of sale in the case of which there appears from the contract or is to be inferred from its circumstances an intention that the seller should transfer only such title as he or a third person may have.

(4) In a contract to which subsection (3) abvove applies there is an implied warranty that all charges or encumbrances known to the seller and not known to the buyer have been disclosed to the buyer before the contract is made.

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(5) In a contract to which subsection (3) above applies there is also an implied warranty that none of the following will disturb the buyer's quiet possession of the goods, namely -

(a) the seller;

(b) in a case where the parties to the contract intend that the seller should transfer only such title as a third person may have, that person;

(c) anyone claiming through or under the seller or that third person otherwise than under a charge or encumbrance disclosed or known to the buyer before the contract is made.

S. 13 Sale by description.

(1) Where there is a contract for the sale of goods by description, there is an implied condition that the goods will correspond with the description.

(2) If the is by sample as well as by description it is not sufficient that the bulk of the goods corresponds with the sample if the goods do not also correspond with the description.

(3) A sale of goods is not prevented from being a sale by description by reason only that, being exposed for sale or hire, they are selected by the buyer.

S. 14 Implied terms about quality or fitness.

(1) Except as provided by this section and section 15 below and subject to any other enactment, there is no implied condition or warranty about the quality or fitness for any particular purpose of goods supplied under a contract of sale.

(2) Where the seller sells goods in the course of a buisiness, there is an implied condition that the goods supplied under the contract are of merchantable quality, except that there is no such condition -

(a) as regards defects specifically drawn to the buyer's attention before the contract is made; or

(b) if the buyer examines the goods before the contract is made, as regards defects which that examination ought to reveal.

(3) Where the seller sells goods in the course of a buisiness and the buyer, expressly or by implication, makes known -

(a) to the seller, or

(b) where the purchase price or part of it is payable by instalments and the goods were previously sold by a credit-broker to the seller, to that credit-broker,

any particular purpose for which the goods are being bought, there is an implied condition that the goods supplied under the contract are reasonable fit for that purpose, whether or not that is a purpose for which such goods are commonly supplied, except where the circumstances show that the buyer does not rely, or that it is unreasonable for him to rely, an the skill or judgment of the seller or credit-broker. (4) Än implied condition or warranty about quality or fitness for a particular purpose may be annexed to a contract of sale by usage.

169

(5) The preceding provisions of this section apply to a sale by a person who in the course of a buisiness is acting as agent for another as they apply to a sale by a principal in the course of a buisiness, except where that other is not selling in the course of a buisiness and either the buyer knows that fact or reasonable steps are taken to bring it to the notice of the buyer before the contract is made.

(6) Goods of any kind are of merchantable quality within the meaning of subsection (2) above if they are as fit for the purpose or purposes for which goods of that kind are commonly bought as it is reasonable to expect having regard to any description applied to them, the price (if relevant) and all the other relevant circumstances.

S. 15 Sale by sample.

(1) A contract of sale is a contract for sale by sample where there is an express or implied term to that effect in the contract.

(2) In the case of a contract of sale by sample there is an implied condition -

(a) that the bulk will correspond with the sample in quality;

(b) that the buyer will have a reasonable opportunity of comparing the bulk with the sample;

(c) that the goods will be free from any defect, rendering them unmerchantable, which would not be apparent on reasonable examination of the sample.

(3) In subsection (2)(c) above "unmerchantable" is to be construed in accordance with subsection 14 (6) above

Während die Rechtsmängelhaftung in s. 12 Sale of Goods Act 1979 normiert ist, betreffen die ss. 13 -15 Sale of Goods Act 1979 die Sachmängelhaftung, und zwar nur wegen Qualitätsabweichungen; Quantitätsabweichungen werden in s. 30 Sale of Goods Act 1979 als Verletzung einer Rechtspflicht behandelt. Die Vorschriften zur Sachmängelhaftung68 enthalten aufeinander abgestimmte Pflichten, die dem Käufer zunehmenden Schutz bieten. Auf der untersten Stufe stehen der Kauf nach Beschreibung69 und der Kauf auf Probe. Der gelieferte Gegenstand muß diesen "Vorbildern" tatsächlich entsprechen (ss. 13 und IS Sale of Goods Act 1979). Dem ist übergeordnet eine Pflicht, daß die Waren handelsübliche Qualität aufweisen müssen (s. 14 (1) Sale of Goods ct 1979). Unter besonderen Umständen kann der Käufer zudem verlangen, daß die Güter zu dem Zweck tauglich sind, zu dem er sie nutzen wollte (s. 14 (3) Sale of Goods Act 1979). Bei dieser Regelungsdichte ist aus dem alten caveat emptor Grundsatz des Common Law damit im wesentlichen ein caveat venditor geworden70 .

Keine der Bestimmungen enthält eine ausdrückliche Informationspflicht des Verkäufers. Das ist sachlich ganz zutreffend. Warum sollte auf die Verletzung einer 170 Informationspflicht abgestellt werden, wenn unmittelbarere Anküpfungspunkte vorhanden sind. Was aber für das englische Recht, neben der Tatsache daß diese Gewährleistungsregelunge überhaupt als terms implied in law konzipiert sind, bemerkenswert ist, ist, daß der Verkäufer seine Haftung durch die Offenbarung von Fehlern einschränken kann. Dies wird bei der Rechtsmängelhaftung besonders deutlich (s. 12 (2) Sale of Goods Act 1979), trifft jedoch auch für Sachmängel zu (s. 14 (2)(a) Sale of Goods Act 1979). Er ist also nach wie vor nicht verpflichtet, diese offenzulegen. In diesem Sinne gilt die rule aus Smithv Hughes also immer noch71 . Der Entschluß, den Käufer gleichwohl auf Mängel hinzuweisen, wird jedoch mit einer Haftungsreduzierung belohnt.

[...]

176

4. Teil: Estoppel

A. Einführung

In den ersten drei Teilen dieser Untersuchung ging es um die Frage, wann die Verletzung von Informationspflichten mit eigenen Ansprüchen des Geschädigten sanktioniert werden kann. Seine Aktivberechtigung stand im Mittelpunkt. Im Gefolge der estoppel-Lehre können Informationspflichten jedoch auch für die Verteidigung des Geschädigten Bedeutung gewinnen. Ihre Verletzung kann das Verhalten darstellen, an das angeknüpft wird, um ein Verteidigungsvorbringen zu rechtfertigen; in seltenen Fällen kann estoppel auch aktive Rechte begründen. Diese Art von Rechtsschutz bleibt hinter dem Haftungsumfang der bisher erörterten also typischerweise zurück. Informationspflichtverletzungen haben im wesentlichen auf drei Arten von estoppel Einfluß. Sie bilden den Zentralbereich der estoppel by representation; die sachliche Nähe nimmt über die promissory estoppel hinweg bis zur proprietary estoppel zunehmend ab. Auf diese drei Arten von estoppel ist die Darstellung beschränkt; weitere Funktionen der estoppel-Doktrin bleiben ausgespart.

Das Substantiv "estoppel" kommt von dem Verb "estop", das ursprünglich dieselbe Bedeutung wie einfach "stop" hatte. So wie sich später im gewöhnlichen Sprachgebrauch der zuletzt genannte Begriff durchgesetzt hat, bedient sich ausschließlich das Recht des ersteren1 .

Die drei zu besprechenden, Arten von estoppel lassen sich in ihren Kernbereichen jeweils deutlich voneinander trennen. In den Überschneidungszonen ist das jedoch nicht immer überzeugend möglich. Dieser Effekt wird dadurch verstärkt, daß sich die Mehrzahl der relevanten Entscheidungen dagegen gewandt hat, einzelne Anwendungsbereiche oder Fallgruppen abstrakt und abschließend zu definieren; vereinzelte Versuche2 sind immer wieder auf Ablehnung gestoßen. Die weit überwiegende und grade in jüngerer Zeit erneut an Auftrieb gewinnende Ansicht geht dahin, daß die Ausbildung von Rechtssätzen angesichts der Vielzahl der möglichen Fallgestaltungen weder angezeigt noch wünschenswert ist, um Flexibilität zu wahren3 . Robert Goff J., heute als Lord Goff of Chieveley einer der einflußreichsten Richter am House of Lords für zivilrechtliche Fragestellungen: 177

"Off all doctrines, equitable estoppel is surely one of the most flexible. True, from time to time distinguished judges have enunciated statements of principle concerning aspects of the doctrine ... But all these have been statements of aspects of a wider doctrine; none has sought to be exclusive; it is no doubt helpful to establish, in broad terms, the criteria wrhich, in certain situations, must be fulfilled before an equitable estoppel can be established; but it cannot be right to restrict equitable estoppel to certain defined categories, and indeed some of the categories proposed are not easy to defend".4

In der Entscheidung des Court of Appeal auf das Rechtsmittel des Klägers ging Lord Denning M.R. noch weiter:

"All these can now be seen to merge into one general principle shorn of limitations. When the parties to a transaction proceed on the basis of an underlying assumption (either of fact or of law and whether due to misrepresentation or mistake, makes no difference), an which they have conducted the dealings between them, neither of them will be allowed to go back on that assumption when it would be unfair or unjust to allow him to do so. If one of them does seek to go back on it, the courts will give the other such remedy as the equity of the case demands:"5

Einer abstrakten Beschreibung der rechtlichen Ausgangslage sind also natürliche Grenzen gesetzt6 . Im folgenden wird daher versucht, die zentralen Ideen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der drei oben genannten Arten von estoppel zu erläutern, soweit die Verletzung von Informationspflichten darauf Einfluß haben kann.

Für alle drei Arten von estoppel gilt eine gemeinsame Grenze. Die Berufung auf die estoppel-Lehre kann niemals gesetztes Recht verdrängen oder gesetzlich Verbotenes gestatten. Ist der Preis für Elektrizität gesetzlich festgeschrieben, kann der Abnehmer sich gegenüber einer Nachforderung nicht auf eine estoppel berufen, selbst wenn er über die endsprechende Summe bereits anderweit disponiert hat7 . Ungesicherte Gläubiger einer Kapitalgesellschaft können sich im Insolvenzfall nicht auf eine estoppel stützen, um ihre vorrangige Befriedigung zu sichern, da das Prinzip der Gleichbehandlung der ungesicherten Gläubiger gesetzlich festgeschrieben ist (s. 107 lnsolvency Act 1986 für jede Form von voluntary winding up; rule 4.181 Insolvency Rules 1986 für ein winding up by the court)8 . Fehlt es dagegen etwa nicht an einer Willensübereinstimmung zwischen den Parteien, son- 178 dern nur an der formgerechten Fassung des Vertragstextes, bleibt Raum für estoppel9 . Für die Abgrenzung kommt es darauf an, ob das Recht ein bestimmtes Verhalten verbieten oder einen gewissen Mindeststandard als absolute Untergrenze festschreiben will der aber, ob es aus bestimmten Gründen (Rechtssicherheit, Warnfunktion) nur die Wahrung bestimmter Formen verlangt; letzteres entzieht den Beteiligten nicht die Möglichkeit, unter Zuhilfenahme der estoppel-Lehre einen erfüllungsähnlichen Zustand zu erreichen.

B. Estoppel by Representation

I. Voraussetzungen

Die fundamentale Idee der estoppel by representation liegt im Verbot widersprüchlichen Verhaltens: wer eine unrichtige Erklärung abgegeben hat, kann sich später nicht auf die wahren Umstände berufen, um ein eigenes Recht durchzusetzen. Die Vorausssetzungen sind wie folgt zu umschreiben:

". . .where one person, ("the representor") has made a representation to another person (,,the representee") in words or by acts or conduct, or (being under a duty to the representee to speak or to act) by silence or inaction, with the intention (actual or presumptive), and with the result, of inducing the representee on the faith of such representation to alter his position to his detriment, the representor, in any liquidation which may afterwards take place between him and the representee, is estopped as against the representee, from making or attempting to establish by evidence any averment substantially at variance with his former representation, if the representee at the proper time and in the proper manner objects thereto."10

Der Tatbestand ist also nahezu identisch mit dem oben beschriebenen der misrepresentation-Haftung, der Getäuschte also Schadenersatz verlangt oder vom Vertrag zurücktreten will11 . Die Erklärung - oder Unterlassung, soweit eine Offenbarungspflicht bestand12 muß sich auf gegenwärtige oder vergangene tatsächliche Umstände beziehenl,13 einen wesentlichen Gesichtspunkt betreffen14 und präzise und unzweideutig gewesen sein15 . Der Gegenüber muß auf die Erklärung 179 vertraut16 und in diesem Vertrauen seine Rechts- oder Vermögenslage nachteilig verändert haben17 . Wenn also eine Kapitalgesellschaft Anteilsscheine ausgibt und erklärt, sie seien voll eingezahlt, ist sie daran gehindert, die Aktien gegenüber dem Käufer als nicht voll eingezahlt zu behandeln18 .

II. Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen einer estoppel by representation sind zunächst rein prozessualer Art, haben aber erhebliche materiell-rechtliche Auswirkungen. Grundsätzlich kann der representor sich im Prozeß nicht auf das Gegenteil dessen berufen, was er vorher behauptet hat, wenn der Erklärungsempfänger dies bestreitet. In der Mehrzahl der Fälle wirkt das Institut daher als Verteidigungsvorbringen. Daraus wurde verallgemeinernd der Satz abgeleitet, estoppel sei "not a cause of action, but a rule of evidence"19 . Das ist sicher unzutreffend für eine proprietary estoppel, deren Bestreben es gerade ist, einen durchsetzbaren Anspruch zu begründen20 . Aber auch für eine estoppel by representation und eine promissory estoppel wird dies der Rechtslage nicht mehr gerecht. Der Getäuschte muß sich im Prozeß ausdrücklich auf die estoppel-Lehre beziehen. Die Beweismittel werden dagegen während des pre-trial-Verfahrens nicht spezifiziert. Normale Beweisregeln sind bereits von Gesetzes wegen zu beachten, ohne daß die Parteien sich darauf berufen müßten. Schon im Ansatz steht außerdem nicht die Zulassung von Beweismitteln in Frage, sondern die aus der Beweiserhebung zu ziehende Schlußfolgerung. Es ist nicht Sache des Gerichts, bestimmte Beweismittel via Beweisbeschluß zuzulassen. Es ist vielmehr den Parteien überlassen, die geeigneten Zeugen in die witness box zu rufen. Für denjenigen, der sich auf die estoppel berufen will, kann sich zudem die Notwendigkeit erübrigen, bestimmte Fakten beweisen zu müssen. Aus all diesen Gründen erscheint es daher vorzugswürdig, estoppel als besondere Art von Beweisregel oder aber gar als Teil des materiellen Rechts zu verstehen21 .

180

Mittels einer estoppel by representation kann jedoch nicht nur der Beklagte verhindern, daß der Kläger ein Recht gegen ihn durchsetzt. Das Konzept kann auch aktiv eingesetzt werden, um ein eigenes Recht, das auf anderen Grundlagen beruht oder, wenn die Erklärungen zutreffend gewesen wären, wirksam bestanden haben könnte, erzwingbar zu machen22 . In Low v. Bouverie23 gewährte ein Kreditgeber ein Darlehen das mit einem Anspruch des Kreditnehmers gegenüber einem Treuhandfond gesichert war. Der Darlehensgeber hatte den Treuhänder vor der Darlehenszusage gefragt, ob der Anspruch auf Auszahlung aus dem Fond bereits anderweitig belastet sei. Die Antwort des Treuhänders war unvorsätzlich unvollständig; er hatte vergessen, einige tatsächlich bestehende Belastungen zu erwähnen. Als der Kredit notleidend wurde, fiel der Financier aus. Er versuchte daraufhin, den Treuhänder in Anspruch zu nehmen. Der Court of Appeal verneinte Ansprüche aus Vertrag mangels Rechtsbindungswillens und consideration und aus tort of deceit mangels Vorsatzes. Das Gericht wäre jedoch grundsätzlich bereit gewesen, die Sicherheit via estoppel by representation als wirksam zu behandeln und den Treuhänder zur Zahlung zu verurteilen; auf tatsächlicher Ebene nahm es jedoch an, daß die Erklärung selbst mehrdeutig sei und daher nicht alle der oben genannten zwingenden Voraussetzungen erfüllt waren. Weitere Beispiele bilden Konstellationen, in denen ein Vertrag zustande gekommen ist und eine Partei qua estoppel by representation daran gehindert ist, die vertragliche Bindung mittels einseitiger Erklärung zu beenden24 .

Die Voraussetzungen für eine estoppel by representation überlappen sich in weiten Teilen mit denen für eine actionable misrepresentation. Es drängt sich daher die Frage auf, welche Bedeutung erstere hat. Im Vordergrund stehen unzweifelhaft die Aktivansprüche auf Schadenersatz oder Rücktrittsrechte. Ein Schaden kann jedoch möglicherweise nicht bezifferbar oder nicht hinreichend vorhersehbar gewesen sein; der Berechtigte kann sein Rücktrittsrecht verloren haben oder trotz der Täuschung an dem ansonsten für ihn günstigen Vertrag festhalten wollen. Dann bietet ihm das Institut der estoppel by representation im Regelfall einen Mindestschutz auf Erfüllungsebene25 .

181

C. Promissory Estoppel

I. Hintergrund

Die Voraussetzungen und Rechtswirkungen einer promissory estoppel sind in weitem Umfang ähnlich denen einer estoppel by representation. Der fundamentale Unterschied auf der Tatbestandsseite besteht darin, daß eine promissory estoppel sich nur beziehen kann auf Versprechen oder Absichtserklärungen für die Zukunft. Derartige Erklärungen können jedoch weder eine Schadenersatzhaftung noch Rücktrittsrechte wegen der Verletzung einer Aufklärungspflicht begründen26 noch eine estoppel by representation etablieren27 . Das Institut der promissory estoppel schließt diese Lücke in gewissem Ausmaß.

II. Voraussetzungen

Die Voraussetzungen einer promissory estoppel sind tendenziell strenger als bei einer estoppel by representation. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, daß der Versprechensempfänger seinerseits keine consideration erbracht hat, gleichwohl aber eingeschränkt Vertragsschutz erhält. Die daraus abgeleiteten Restriktionen sollen nicht auf dem Weg über die promissory estoppel zu weitläufig umgangen werden können. Der promisee kann sich erfolgreich auf eine promissory estoppel berufen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

(1)

rechtliche, nicht notwendig vertragliche Beziehung zwischen den Parteien;28

(2)

unzweideutiges Versprechen, das das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien berührt;29

(3)

Versprechensempfänger hat im Vertrauen auf das Versprechen Nachteile (detriment) in Kauf genommen oder noch zu nehmen. Der erlittene Nachteil muß nicht so weit gehen wie bei einer estoppel by representation; es reicht aus, wenn eine Rückkehr zum status quo ante nachteilig wäre30 . Das Vertrauen 182 auf das Versprechen muß nicht das einzige Handlungsmotiv gewesen sein; ein nicht unerheblicher Einfluß ist genügend31 .

Leitentscheidung ist das High Trees-Urteil von Denning J., dem späteren Lord Denning M. R32 . Ein Vermieter hatte 1940 zugesagt, den Mietzins zu reduzieren, weil der Hauptmieter wegen des Weltkrieges keine Untermieter finden konnte. Als 1945 wieder alle Wohnungen untervermietet waren, wollte er zur alten Miethöhe zurückkehren. Denning J. stimmte der Anhebung mit zukünftiger Wirkung zu. Hinsichtlich der Vergangenheit sah er die genannten Voraussetzungen als erfüllt an und hielt den Vermieter an seinem Versprechen fest; ihm waren sowohl Primär- wie Sekundäransprüche wegen des Zeitraumes von 1940 bis 1945 verwehrt.

III. Rechtsfolgen

An der High Trees-Entscheidung werden gleichzeitig die beschränkten Rechtsfolgen deutlich, die die Berufung auf eine promissory estoppel nur erzeugen kann. Grundsätzlich ist ihre Wirkung zeitlich begrenzt. Die Rechte des Versprechenden werden nicht getilgt, es wird lediglich ihre Durchsetzung suspendiert. Er kann daher auf seinen Rechten bestehen und von seinem Versprechen abrücken, wenn er dem Versprechensempfänger dies mitteilt und ihm eine angemessene Zeitspanne beläßt, sich auf die neue/alte Situation einzurichten33 . In High Trees konnte der Vermieter daher nach einer - dort kurzen - Karenzzeit wieder die volle Miete verlangen. Der Grund dafür liegt auch hier in der fehlenden consideration; zwar vielleicht nicht de jure, sicher der de facto würde das Versprechen ansonsten unbeschränkt binden. Das ist allerdings der Fall, wenn der Versprechensempfänger seine frühere Rechtsposition nicht wieder einnehmen kann. Dann ist der Versprechende gehindert, mittels Nachricht zur alten Sachlage zurückzukehren34 . Das Versprechen hat für diesen Fall vertragsgleiche Dauerwirkung.

Die zweite wichtige Einschränkung auf der Rechtsfolgenseite ist der Umstand, daß eine promissory estoppel keine eigenständigen Aktivrechte erzeugen kann:35 183 "the doctrine operates as a shield and not as a sword"36 . Dies gilt jedoch nur mit der gleichen Einschränkung wie bei einer estoppel by representation. In Sonderfällen mögen Rechte nur durchsetzbar sein, wenn eine promissory estoppel das Vehikel darstellt, um ein Verteidigungsvorbringen der Gegenseite abzuschneiden37 . Außerdem vermag eine promissory estoppel den Erlaß einer einstweiligen Verfügung gegen den Versprechenden zu rechtfertigen.

D. Proprietary Estoppel

I. Hintergrund

Estoppel by representation und promissory estoppel haben vergleichbare Rechtsfolgen und relativ deutlich voneinander abgrenzbare Anwendungsbereiche. Das Bild beginnt auf beiden Seiten zu verschwimmen bei einer proprietary estoppel38 . Im Kern geht es darum, daß eine Partei unvorteilhafte Transaktionen vorgenommen hat, die, ohne daß sie dies erkannte, einem Dritten zugute kamen, der die Durchführung der Handlungen geduldet oder sogar dazu ermutigt hat; letzterer Gesichtspunkt bringt die Informationspflichten ins Spiel. In der paradigmatischen Konstellation macht der Scheineigentümer eines Grundstücks Verwendungen darauf und wird von dem wahren Eigentümer in seinem Vorhaben bestärkt. Der wahre Eigentümer kann diese Aufwendungen zu ersetzen haben; in extremen Fällen kann er sogar verpflichtet sein, das Grundstück zu übereignen39 . Proprietary estoppel schafft also einen eigenen Anspruch und geht damit schon im theoretischen Ansatz über die beiden vorgenannten Formen von estoppel hinaus.

Damit verbunden ist der zweite Hauptunterschied zur promissory estoppel. Während letztere grundsätzlich zeitlich begrenzte Wirkungen hat, sind die Rechtsfolgen einer proprietary estoppel typischerweise dauerhafter Natur. Das deutsche Recht würde diese Fälle entweder mit der Rechtsfigur des Abbruchs von Vertragsverhandlungen als Teilbereich einer Haftung aus culpa in contrahendo, einem Verwendungsersatzanspruch auf der Basis eines Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses oder einer Verwendungskondiktion lösen. Ein Erfüllungszwang trotz formnichtigen Vertrages wird in Sonderfällen aus § 242 BGB hergeleitet.

184

II. Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, die die Annahme einer proprietary estoppel rechtfertigen, sind nicht abschließend zu benennen. Es lassen sich lediglich Richtlinien aufstellen. Deren einzelne Merkmale sind am Normalfall ausgerichtet und daher relativ präzise; an den Rändern werden sie jedoch unscharf:

(1)

Eine Partei nimmt gutgläubig an, daß sie hinsichtlich einer Mobilie40 oder einer Immobilie41 ein Eigentums- oder Besitzrecht hat oder in Zukunft erwerben wird, das es rechtfertigt, bestimmte Handlungen auszuführen42 .

(2)

Die anspruchstellende Partei muß Handlungen ausgeführt haben, die zu ihrem Nachteil gereichen; dabei handelt es sich fast immer um Aufwendungen, die den Wert des Gegenstandes oder einer Forderung verbessert haben43 .

(3)

Der wahre Berechtigte muß die Vornahme der nachteiligen Handlung wissentlich geduldet oder aktiv gefördert haben44 . Normalerweise muß er außerdem die wahre Rechtslage gekannt haben;45 es kann ausnahmsweise ausreichen, daß ein Bestehen auf dem formalen Recht unehrenhaft oder sittenwidrig wäre46 .

(4)

Letztlich darf die Berufung auf ein Recht aus Equity nicht ausgeschlossen sein47 .

185

Diese Voraussetzungen bilden keinen in sich geschlossenen Tatbestand. Es kommt gänzlich auf die konkrete Sachlage an. Besondere Bedeutung wird das Institut im Gefolge des Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989 bekommen, der s. 40 Law of Property Act 1925 aufgehoben hat. Die aus dieser Vorschrift bisher resultierenden Ungereimtheiten wurden mit Hilfe der part performance-Doktrin gelöst. Vergleichbaren Problemen bei der Übertragung von Rechten an Grundstücken, die sich nunmehr aus s. 2 Law of Property (Miscellaneous Provisions) Act 1989 ergeben, sollen nach den Vorstellungen der Law Commission vor allem mit dem Institut der proprietary estoppel begegnet werden48 .

III. Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen einer erfolgreichen Berufung auf eine proprietary estoppel stehen weitgehend im Ermessen des Gerichts. Obergrenze des Ersatzes ist in jedem Falle das Begehren des Anspruchstellers49 . Die proprietary estoppel kann als bloßes Verteidigungsvorbringen wirken, das zur Klageabweisung führt;50 sie kann zum Erlaß einer einstweiligen Verfügung auf Schutz des Besitzrechtes Anlaß geben51 . Im Mittelpunkt steht jedoch die Verpflichtung zum Ersatz der Aufwendungen oder der Ausgleichung der Wertverbesserung52 . In einzelnen Fällen kann sogar eine Verpflichtung zur Rechtsübertragung ausgeurteilt werden. Das ist vor allem der Fall, wenn ein Grundstück formunwirksam verschenkt wurde, und der Beschenkte Investitionen darauf getätigt hat53 . In diesen Konstellationen besteht also ein Erfüllungsanspruch, ohne daß eine consideration, jedenfalls nicht zu diesem Zweck, erbracht worden wäre. Wenn demgegenüber ein - u. U. befristetes - Mietrecht,54 eine Dienstbarkeit55 oder eine Lizenz56 ausreichend ist, wird auf eine Vollrechtsübertragung verzichtet.

21 Atiyah (1968) 2 Ott.L.Rev. 337, 357; Nicholas (1974) 48 Tul.L.Rev. 946; ähnlich, aber kritischer Collins [1992] 55 M.L.R. 556, 559, 562 und Phang [1993] J.B.L. 242, 254.
22 Treitel, Law of Contract, S. 185 ff. ; Lewison, Interpretation of Contracts, S. 92 ff.; kritisch Phang [1993] J.B.L. 242, 249: die Kategorien unterscheiden sich nicht qualitativ, sondern lediglich in ihrer Reichweite.
23 Hooker v Lange, Bell & Co. [1937] 4 L.J.N.C.C.R. 199; Marley v. Forward Trust Group [1986] I.C.R. 891; Alexander v. Standard Iblephone and Cables Ltd. [1990] I.C.R. 291, 303.
24 British Crane Hire Corp. Ltd. v. Ipswich Plant Hire Ltd. [1975] Q.B. 303; The Ulyanorsk [1990] 1 Lloyd's Rep. 425, 431; Hoggett (1970) 33 M.L.R. 518.
25 Dies gilt auch, wenn nicht eine einzelne Klausel, sondern der gesamte Vertrag auf diesem Wege gefunden werden soll; vgl. dazu Mitsui & Co. Ltd. v. Novorossiysk Shipping Co. (The Gudermes) [1993] 1 Lloyd's Rep. 311, 318.
26 (1889) 14 PD. 64, 68; vgl. außerdem Luxor (Eastbourne) Ltd. v. Cooper [1941] A.C. 108, 137; Barclays Bank plc. v. Taylor [1989] 1 W.L.R. 1066, 1074.
27 Treitel, Law of Contract, S. 193 f. hält die Einordnung dieses Falles in die Kategorie "business efficacy" für fehlerhaft.
28 Shirlaw v. Southern Foundries (1926) Ltd. [1939] 2 K.B. 206, 227.
29 Das wird auch in The Borde [1991] 1 Lloyds Rep. 136, 145 verwechselt (Dritter wird als Antwortender auf den Einwurf während der Vertragsverhandlungen behandelt).
30 So Stubbs v. Trawner, Still and King [1987] I.R.L.R. 321, 324.
31 The Manifest Lipkowy [1989] 2 Lloyds Rep. 138, 143; The Choko Star [1990] 1 Lloyd's Rep. 516, 524, 526; Ashmore v. Corporation of Lloyd's [1992] 2 Lloyd's Rep. 620, 627. Die Entscheidung des House of Lords in Scally v. Southern Health and Social Services Board [1993] 1 W.L.R. 778, 787 könnte diese Klärung beeinträchtigen.
32 Johnstone v. Bloomsbury Health Authority [1991] 1 W.L.R. 1362, 1371. Vgl. zu dieser Entscheidung Dolding/Fawlk (1992) 55 M.L.R. 562; MacDonald [1991] 107 L.Q.R. 555; Phang [1993] J.B.L. 242, 248.
33 Duke of Westminster v. Guild [1985] Q.B. 688, 700; Guiness Plc. v. Saunders [1990] 2 W.L.R. 324, 331 (Lord Templeman); die Entscheidung des Court of Appeal in Johnston v. Bloomsbury Health Authority [1991] I.R.L.R. 188; [1991] 2 W.L.R. 1362 ist insoweit mit einigen Fragezeichen zu versehen; vgl. dazu Phang [1993] J.B.L. 242, 252.
34 Mackay v. Dick (1881) 6 App. Cas. 251, 263; Panamena Europa Navegacion v. Frederick Leyland & Co. Ltd. [1947] A.C. 428, 436; Pound (A.V.) & Co. Ltd. v. Hardy (M.W.) & Co. Inc. [1956] A.C. 588, 608, 611; Metro Meat Ltd. v. Fares Rural Co. Pty. Ltd. [1985] 2 Lloyd's Rep. 13.
35 Brand (H.O.) & Co. v. Morris (H.N.) & Co. [1917] 2 K.B. 784; Congimex Comphanhia Geral, etc., S.A.R.L. v. Tradax Export S.A. [1983] 1 Lloyd's Rep. 250; zum Problemkreis insgesamt Treitel in: Benjamin's Sale of Goods, § 18-143 bis § 18 -163.
36 Leichte Abwandlung von; Gardner v. Coutts & Co. [1968] 1 W.L.R. 173.
37 Reid v. Rush & Tompkins Plc.[1990] 1 W.L.R. 212, 227; zu den in der Entscheidung angesprochenen Fragen eines term implied in law vgl. unten S. 165.
38 Phang [1993] J.B.L. 242, 244ff.
39 Treitel, Law of Contract, S. 190 f.
40 Vgl. oben S. 88 ff.
41 Moens v. Heyworth (1842) 10 M. & W. 147, 157; ebenso Black King Shipping Corporation v. Massie (The Litsion Pride) [1985] 1 Lloyd's Rep. 437, 518 f. zur Pflicht des Versicherten, nicht vorsätzlich unbegründete Ansprüche zu erheben.
42 Merchants' and Manufacturers' Insurance Co. v. Hunt [1941] 1 K.B. 295, 313; March Cabaret Club v. London Assurance [1975] 1 Lloyd's Rep. 169, 175; Moriarty in: Chitty on Contracts, § 4227.
43 Re Crompton & Co. Ltd. [1914] Ch. 954, 964; Re Brightlife Ltd. [1986] 3 All E.R. 673 einerseits und Goode, Legal Problems of Credit and Security, S. 61 andererseits.
44 Mears v. Safecar Securities Ltd. [1983] Q.B. 54, 78; Johnstone v. Bloomsbury Health Authority [1991] 1 I.R.L.R. 118; Scally v. Southern Health and Social Services Board (British Medical Association, third party) [1991] 4 All E.R. 563, 571 (Lord Bridge: "...term which the law will imply as a necessary incident...").
45 National Carriers Ltd. v. Panalpina (Northern) Ltd. [1981] A.C. 675, 696.
46 Vgl. nur Tai Hing Cotton Mill Ltd. v. Lin Chang Hing Bank Ltd. [1986] A.C. 80.
47 Vgl. dazu oben S. 55 ff.
48 Er etablierte den heute nicht mehr geltenden Zwei-Stufen-Test in Anns v. Merton London Borough Council [1978] A.C. 728; [1977] 2 All E.R. 492. Dazu oben S. 54.
49 In diesem Sinne könnten Aussagen Lord Bridge's in Scally v. Southern Health and Social Services Board [1991] 3 W.L.R. 778, 785 interpretiert werden; kritisch Phang [1993] J.B.L. 242, 250. Ebenso ausdrücklich Cooke P in der neuseeländischen Entscheidung South Pacific Manufacturing Co. Ltd. v. New Zealand Security Consultants & Investigations Ltd. [1992] 2 N.Z.L.R.282, 297.
50 Liverpool City Council v. Irwin [1977] A.C. 239; Reid v. Rush & Tompkins Plc. [1990] 1 W.L.R. 212, 220; Scally v. Southern Health and Social Board [1991] 4 All E.R. 563, 571; Ashmore v. Corporation of Lloyd's (No 2) [1992] 2 Lloyd's Rep. 620, 630.
51 Scally v. Southern Health and Social Services Board [1991] 4 All E.R. 563, 572 (Lord Bridge). Kritisch dazu Phang [1993] J.B.L. 242, 245 f.
52 Johnstone v. Bloomsbury Area Health Authority [1991] 2 W.L.R. 1362; [1991] I.R.L.R. 118; United Bank Ltd. v. Akhtar [1989] I.R.L.R. 507; Guest in: Chitty on Contracts, § 903; zur Frage, ob und inwieweit im Rahmen von Arbeitsverträgen Aufweichungen dieses Grundsatzes zu verzeichnen sind vgl. Dolding/Fawlk [1992] 55 M.L.R. 562, 565 f.
53 Companies (Tables A to F) Regulations 1985, SI 1985 No 805.
54 Bratton Seymour Service Co. Ltd. v. Oxborough [1992] B.C.C. 471, 473 ff.
55 Lister v. Romford Ice and Cold Storage Co. Ltd. [1957] A.C. 555; [1956] 2 Lloyd's Rep. 505.
56 Diese Aussage beruhte auf der Entscheidung des House of Lords in D. & F. Estates Ltd. v. Church Commissioners for England [1989] A.C. 177, 210.
57 Liverpool City Council v. Irwin [1977] A.C. 239: Vermieter hat in angemessener Art und Weise dafür Sorge zu tragen, daß von allen Mietern gemeinschaftlich benutzte Anlagen (Licht, Lift, Treppenhaus) funktionstüchtig sind.
58 Die Pflichten des Kunden gegenüber der Bank werden als implied term zum Gegenstand jedes Geschäftsbesorgungsvertrages mit einem Kreditinstitut. Zum Inhalt der Pflichten vgl. Tai Hing Cotton Mill Ltd. v. Liu Chong Hing Bank Ltd. [1986] A.C. 80; Atiyah, Law of Contract, S. 218 und oben S. 132 f.
59 Wilson v. Best Travel Ltd. [1993] 1 All E.R. 353, 355 mit bejahenden und verneinenden Beispielen.
60 Southern Foundries v. Shirlaw [1940] A.C. 701.
61 Cheall v. Association of Professional, Executive, Clerical and Computer Staff [1983) 1 All E.R. 1130, 1135; Thompson v ASDA-MFI Group Plc. [1988] 2 All E.R. 722; [1988] 1 W.L.R. 1093: Optionen zum Erwerb von Aktien an der Muttergesellschaft auch an Arbeitnehmer einer Tochtergesellschaft konnten nicht mehr ausgeübt werden, nachdem die Muttergesellschaft ihre Anteile an der Tochtergesellschaft auf Dritte übertragen hatte.
62 Reid v. Rush & Tompkins Group Plc. [1990] 1 W.L.R. 212 und oben S. 160.
63 Reid v. Rush & Tompkins Group Plc. [1990] 1 W.L.R. 212, 227, 228.
64 Scally v. Southern Health and Social Services Board [1991] 4 All E.R. 563, 571 f.; dazu Brereton [1992] 5 J.C.L. 264.
65 Collins (1992) 55 M.L.R. 556, 561.
66 Geringfügig erweitert durch s. 112 Consumer Credit Act 1974, Schedule 4, § 35.
67 Vgl. im einzelnen Reynolds in: Benjamin's Sale of Goods, §§ 11-001 bis 11-101.
68 Vgl. dazu Nickel/Saenger, JZ 1991, 1050.
69 Dazu Lawrenson (1991) 54 M.L.R. 122.
70 Atiyah, Sale of Goods, S. 124. Die Auswirkungen dieser Regelungen für neue Waren im Gegensatz zu gebrauchten Gütern und Immobilien bewertet Stapleton [1991] 107 L.Q.R. 249, 273.
71 Smith v. Hughes (1871) L.R. 6 Q.B. 597. Dazu oben S. 83.
1 Spencer Bower/Turner, The Law Relating to Estoppel by Representation, S. 1.
2 Fry J. in Willmott v. Barber (1880) 15 Ch.D. 96, 105, 106.
3 Vor allem in Australien ist als Folge der Entscheidung des High Court in Waltons Stores (Interstate) Ltd. v. Maher (1988] 76 A.L.R. 513; (1988) 164 C.L.R. 387; 62 A.L.J.R. 110 die Diskussion um das Verhältnis der estoppel-Arten zueinander und deren Voraussetzungen entbrannt; die Entscheidung weitet außerdem die Rechtsschutzmöglichkeiten nicht unerheblich aus. Vgl. Bagott (1988) 62 A.L.J. 926 und Parkinson (1990-91) 3 J.C.L. 50.
4 Amalgamated Investment & Property Co. Ltd. v. Texas Commerce International Bank Ltd. [1981] 1 All E.R. 923, 935.
5 Amalgamated Investment & Property Co. Ltd. v. Texas Commerce International Bank Ltd. [1981] 3 All E.R. 577, 584 (Court of Appeal); vgl. auch Scarman L.J. in Crabb v. Arun [1976] 1 Ch. 179, 193. Kritisch zu dem Ansatz Lord Dennings M.R. der Court of Appeal in Keen v. Holland [1984] 1 W.L.R. 251. Ein bereits vorhandenes, einheitliches Konzept für alle Arten von equitable estoppel versucht Thompson [1983] C.L.J. 257 zu belegen.
6 Howard/Grane/Hochberg in: Phipson on Evidence, § 6-02.
7 Maritime Electric Co. Ltd. v. General Daivies Ltd. [1937] A.C. 610, 620; [1937] 1 All E.R. 748, 753; zum ganzen Andrews (1966) 29 M.L.R. 1.
8 Re Exchange Securities and Commodities Ltd. [1987] 2 All E.R. 272.
9 Janred Properties Ltd. v. Ente Nationale Italiano per il Turismo [1989] 2 All E.R. 444 und näher Davis (1993) 3 O.J.L.S. 99.
10 Spencer Bower/Turner, The Law of Estoppel by Representation, S. 4; zustimmend übernommen in Hopgood v. Brown [1955] 1 All E.R. 550, 559 (Sir Raymond Evershed M.R.).
11 Vgl. oben S. 34 ff.
12 Central Newbury Car Auctions Ltd. v. Unity Finance [1957] 1 Q.B.371; Lyle-Mellor v. A. Lewis & Co. [1956] 1 W.L.R. 29; Tai Hing Bank v. Lin Chang Hing Bank [1986] A.C. 80.
13 Jorden v. Money (1854) 5 H.L.C. 185; Maddison v. Alderson (1883) 8 App. Cas. 467; Spiro v. Lintern [1973] 3 All E.R. 319; Warboys v. Carter [1987] 2 E.G.L.R. 1.
14 Freeman v. Cooke (1848) 2 Exch. 654.
15 Low v. Bouverie [1891] 3 Ch. 82, 113 (Kay L.J.); Canadian and Dominion Sugar Co. Ltd. v. Canadian National (West Indies) Steamships Ltd. [1947] A.C. 46; Woodhouse A.C. Israel Cocoa Ltd. v. Nigeri Produce Marketing Co. [1972] A.C. 741; The Shakleford [1978] 2 Lloyd's Rep. 155, 159.
16 Grundt v. Great Boulder Pty. Gold Mines Ltd. (1938) 59 C.L.R. 641, 674 f.; United Overseas Bank v. Jiwani [1977] 1 All E.R. 733.
17 McKenzie v. British Linen Co (1881) 6 App. Cas. 82; Nippon Menkwa Kabushiki Kaisha v. Dawsons Bank Ltd. (1935) 51 Lloyds L.R. 147.
18 Burkinshaw v. Nicolls (1878) 3 App. Cas. 1004; vgl. auch Re Concessions Trust [1896] 2 Ch. 757.
19 Low v. Bouverie [1891] 3 Ch. 82, 105; Re Sugden (1917) 86 L.J.Ch. 277, 280; Avon County Council v. Howlett [1983] 1 All E.R. 1073. 1087 (Slade L.J.).
20 Vgl. unten S. 183 ff.
21 Howard/Crane/Hochberg in: Phipson on Evidence, § 6-01; Topper in: Cross on Evidence, S. 73 und weniger zurückhaltend S. 99. Weitergehend Atiyah, Essays on Contract, S. 275, 305, 311.
22 Thompson [1983] C.L.J. 257, 261.
23 [1891] 3 Ch. 82; ähnlich Burrows v. Lock (1805) 10 Ves. 470 allerdings noch auf der seit Derry v. Peek (1889) 14 App. Cas. 337 aufgegebenen Annahme, daß eine estoppel by representation einen positiv-rechtlichen Anspruch auch dann geben könne, wenn die Erklärung nicht vorsätzlich fehlerhaft abgegeben wurde.
24 Janred Properties Ltd. v. Ente Nazionale Italiano per il Turismo [1989] 2 All E.R. 444.
25 Atiyah, Essays on Contracts, S. 275, 311.
26 Vgl. oben S. 26 ff.
27 Vgl. soeben S. 178.
28 Durham Fancy Goods Ltd. v. Michael Jackson (Fancy Goods) Ltd. [1968] 2 Q.B. 839 (gesetzliche Verpflichtung).
29 Foot Clinics (1943) Ltd. v. Cooper's Gowns Ltd. [1947] K.B. 506; Braithwaite v. Winwood [1960] 1 W.L.R. 1257; Woodhouse A.C. Israel Cocoa Ltd. S.A. v. Nigerian Produce Marketing Co. Ltd. [1972] A.C. 741; Bremer Handels-GmbH v. Vanden Avenue Izegen P.V.B.A. [1978] 2 Lloyd's Rep. 109 (House of Lords).
30 Ajayi v. R.T. Briscoe (Nigeria) Ltd. [1964] 1 W.L.R. 1326 (Privy Council); Commissioner of Inland Revenue v. Morris [1958] N.Z.L.R. 1126, 1136; Tool Metal Manufacturing Co. Ltd. v. Tungsten Electric Co. Ltd. [1955] 1 W.L.R. 761; Je Maintiendrai Pty. Ltd. v. Quaglia and Quaglia (1980) 26. S.A.S.R. 101. Lord Denning M.R. bezweifelte die Notwendigkeit, einen Nachteil erlitten zu haben oder erleiden zu müssen in W.J. Alan & Co. Ltd. v. El Nasr Export and Import Co. [1972] 2 Q.B. 189, 213. Diese Fragen werden diskutiert von Clarke [1974] C.L.J. 260, 281-287: wenn eine Rechtsposition zum Vorteil des Versprechensempfängers geändert werde, sei schon im Ansatz kein Raum für Equity.
31 Amalgamated Investment & Property Co. Ltd. v. Texas Commerce International Bank Ltd. [1982] Q.B. 84, 104.
32 Central London Property Trust Ltd. v. High Trees House Ltd. [1947] K.B. 130; ein früheres Beispiel ist Hughes Metropolitan Railway Co. (1877) 2 App. Cas. 439.
33 Tool Metal Manufacturing Co. Ltd. v. Tungston Electric Co. Ltd. [1955] 1 W.L.R. 761; Ajayi v. R.T. Briscoe (Nigeria) Ltd. [1964] 1 W.L.R. 1326.
34 Ajayi v. R.T. Briscoe (Nigeria) Ltd. [1964] 1 W.L.R. 1326; Ogilvy v. Hope-Davies [1976] 1 All E.R. 683, 689; Thompson [1983] C.L.J. 257, 260-263.
35 Combe v. Combe [1951] 2 K.B. 215, 219; Argy Trading Developments Co. Ltd. v. Lapid Developments Ltd. [1977] W.L.R. 444, 457; The Proodos [1980] 2 Lloyd's Rep. 390, 392.
36 Birkitt L.J. in Combe v. Combe [1951] 2 K.B. 215, 224.
37 Amalgamated Investment & Property Co. Ltd. v. Texas Commerce International Bank Ltd. [1982] Q.B. 84, 105.
38 Vgl. die deutliche Stellungnahme von Goff J. in Amalgamated Investment & Property Co. Ltd. v. Texas Commerce International Bank Ltd. [1981] 1 All E.R. 923, 935.
39 Die damit aufgeworfenen Fragen werden in letzter Zeit zunehmend im Zusammenhang mit dem sich in England erst langsam entwickelnden Bereicherungsrecht erörtert; vgl. dazu etwa Burrows, Law of Restitution, S. 11, 315 mit weiteren Nachweisen.
40 Moorgate Mercantile Co. Ltd. v. Twitchings [1976] Q.B. 225, 242.
41 Western Fish Products Ltd. v. Penwith D.C. [1981] 2 All E.R. 204. Fast alle entschiedenen Fälle betrafen Immobilien.
42 Ramsden v. Dyson (1866) L.R. 1 H.L. 129, 140, 168; Inwards v. Baker [1965] 2 Q.B. 29. Eine derartige Vorstellung fehlte in Coombes v. Smith [1986] 1 W.L.R. 808. Nicht genügend ist ebenfalls die Vorstellung, auf der Basis eines nicht vollständigen Vertrages oder eines widerrufbaren Rechts tätig geworden zu sein; Attorney-General of Hong Kong v. Humphrey's Estate (Queen's Gardens) Ltd. [1987] A.C. 114 und Haslemere Estates Ltd. v. Baker [1982] 1 W.L.R. 1109, 1119; Re Basham [1987] 1 Ch. 405: unentgeltliche Tätigkeit und Pflege des Stiefvaters auf das Versprechen, Erbe zu werden.
43 Dillwyn v. Llewelyn (1862) 4 De. G.F & J. 517: Sohn errichtet Haus auf dem Grundstück des Vaters, Übertragung war formunwirksam; Pascoe v. Turner [1979] 1 W.L.R. 431: Frau-erbringt Zahlungen für ein Haus, nachdem ihr Lebensgefährte ihr zugesagt hatte, daß ihr alles gehören solle; vgl. dazu eingehend Moriarty [1984] 100 L.Q.R. 376, 379; Re Foster Hudson v. Fester (No. 2) [1938] 3 All E.R. 610: Zahlung auf fremde Versicherungspolice. Lord Denning M.R. hat in Greasley v. Cooke [1980] 3 All E.R. 710 auf das Erfordernis verzichtet und es ausreichen lassen, daß eine Rückkehr zum alten Rechtszustand "inequitable" gewesen wäre. Die beiden anderen Richter haben jedoch ebenso daran festgehalten wie nachfolgende Urteile
44 Willmott v. Barber (1860) 15 Ch.D. 96,105; Ramsden v. Dyson (1866) L.R. 1 H.L. 129, 170; Michand v. City of Montreal (1923) 129 L.T. 417; Griffith v. Williams (1977) 248 E.G. 947.
45 Armstrong v. Sheppard & Short Ltd. [1959] 2 Q.B. 384; Brand v. Chris Building Co. Pty. Ltd. [1957] V. R. 625.
46 Taylors Fashions Ltd. v. Liverpool Victoria Trustees Co. Ltd. [1982] Q.B. 133; [1981] 1 All E.R. 897 (Oliver J.).
47 Vgl. oben S. 177.
48 Kritisch dazu Davis (1993) 13 O.J.L.S. 99.
49 Dodsworth v. Dodsworth (1973) 228 E.G. 1115, 1117.
50 Jones (A.E.) v. Jones (F.W.) [1977] 1 W.L.R. 438.
51 Duke of Devonshire v. Eglin (1851) 14 Beav. 530.
52 Hussey v. Palmer [1972] 1 W.L.R. 1286; Raffaele v. Raffaele [1962] 3 W.A.R. 238; Ersatz wurde nicht zugesprochen in Attorney-General v. Balliol College, Oxford (1744) 9 Mod. 407, 412.
53 Dillwyn v. Llewelyn (1862) 4 De. G.F & J. 517; Pascoe v. Turner [1979] 1 W.L.R. 431.
54 Siew Soon Wah v. Yong Tong Hong [1973] A.C. 836; Taylors Fashions Ltd. v. Liverpool Victoria Trustees Co. Ltd. [1982] Q.B. 133; [1981] 1 All E.R. 897.
55 Ward v. Kirkland [1967] Ch. 194; Crabb v. Arun D.C. [1976] Ch. 179; vgl. auch Ungurian v. Lesnoff [1990] Ch. 206.
56 Re Sharpe [1980] 1 W.L.R. 219.

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